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Ich habe die Geschichte bewusst etwas dramatisch geschrieben. Nach dem Zusammenstoß habe ich angehalten und habe nach dem Tier geschaut, es war eindeutig tot. Theoretisch wäre ich dazu nicht verpflichtet gewesen. Für eine Katze hätte ich nicht einmal bremsen müssen.
Das Ganze ereignete sich nicht in irgendeiner Sackgasse, sondern auf einer Hauptstraße einer größeren Stadt gegen 01:00 Uhr nachts. Um diese Uhrzeit hat kein Tierarzt mehr offen und ich werde nicht eine Katze (bzw. was von ihr übrig war) von der Straße auflesen und mit ihr durch die Nacht fahren. Nach meiner Rechtsauffassung wäre das Diebstahl. Polizei rufen bringt bei uns auch nichts. Ich hatte mal einen Unfall mit einem Reh und die Polizei sagte nur: "Das Reh liegt nicht auf der Straße? Gut, dann fahr nach Hause, komm mit deinem Auto morgen früh vorbei und wir dokumentieren den Schaden." Wegen einer Katze wäre ich vermutlich ausgelacht worden.
Das Blut abwaschen klingt zwar hart, war aber meine Pflicht, da das Kennzeichen z. T. unlesbar war.
Rechtlich gesehen habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Die Katze tat mir zwar leid, aber ich kann es nicht ändern. Wenn ich meinen PC unbeaufsichtigt auf die Straße stelle, muss ich mich nicht wundern, wenn er kaputt gefahren wird. Die Konsequenz ist, dass ich kein schlechtes Gewissen habe. Wen man mich deswegen für unmoralisch hält, kann ich es nicht ändern. Oder ist es moralischer das Leben einer Katze höher einzustufen als das eines Schweins, einer Maus, einer Fliege?
Aber jetzt bitte Themenwechsel, sonst kriegen wir wieder Ärger.
Da ich der Ansicht bin, das dies ein Thema ist, das wir näher beleuchten könnten, hab ich einfach mal ein eigenes Thema dazu aufgemacht. Der Einfachheit halber hab ich mal nur den letzten Beitrag dazu kopiert.
Beginnen wir einfach mal mit dem Unterthema überfahrene Katze. Hier gibt es zwei verschiedene Ebenen.
Zunächst mal die rein juristische. Hier finden sich in diversen Foren diverse Meinungen, auf der Seite eines Rechtsanwaltes habe ich jedoch eine Antwort gefunden, die mir aus eigener Erfahrung schlüssig erscheint. Katzen werden, so hart es sich anhört, hier als Kleintiere eingestuft, bei denen in solchen Fällen lediglich der "Wirtschaftliche Wert" zählt. Da dieser wirtschaftliche Wert einer Katze regelmäßig 25 € nicht übersteigt, werden solche Unfälle als "Bagatellschaden" gewertet, somit entfällt auch § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort/Fahrerflucht).
Genauso sieht es auch der "Verband für Bürgernahe Verkehrspolitik e.V." Dieser schreibt auf seiner Website:
Zitat: "Wer eine Katze überfährt begeht keine Fahrerflucht. In der Regel muss der Kraftfahrer nicht einmal die Polizei informieren oder etwa den Tierhalter, den er häufig selbst ja gar nicht ausfindig machen kann, wenn das Tier keine Marke trägt. Tatsächlich meinen es die deutschen Gesetze hierbei nicht gut mit Tier und Halter, denn ein Tierhalter trägt die rechtliche Verantwortung für seinen Liebling. Demzufolge hat er auch Sorge zu tragen, dass er oder sie nicht auf den Straßen herumstreunert. Leider haftet bei einem Unfall der Halter des Tieres. Ist durch das Unglück zudem ein Schaden am Auto entstanden, so muss der Tierhalter die Reparatur dafür zahlen." Zitat Ende
Allerdings muss sich der Kraftfahrer nach einem solchen Unfall um die Katze kümmern, lässt er sie nämlich verletzt - aber lebend - zurück, kann er wegen Tierquälerei belangt werden. Man ist also verpflichtet dem Tier zu helfen bzw. es von seinen Leiden zu erlösen. Kann man dies nicht selbst ist man verpflichtet die Polizei, den Tierrettungsdienst oder den zuständigen Jagdpächter zu Hilfe zu holen.
Rechtlich schwammig ist die Frage, ob man für eine Katze überhaupt bremsen darf. Hier gibt es im Moment keine einheitliche Rechtsprechung, die Gerichte machen es vielmehr abhängig von der jeweiligen Verkehrssituation. Laut einem Urteil des LG Karlsruhe von 2009 darf ich für kleine Tiere (im Urteil eine Taube) nur bremsen, wenn ich mich zuvor über den Rückspiegel vergewissert habe, in welchem Abstand sich der nachfolgende Verkehr befindet, gegebenenfalls muss vor der eigentlichen Bremsung der rückwärtige Verkehr durch Hupen oder kurzes Antippen des Bremspedals gewarnt werden. Wie man sieht, ein sehr praxisorientiertes Urteil *Ironie off* Ist der Abstand zum Nachfolgenden jedoch ausreichend groß, so das dieser nur durch grobe Unaufmerksamkeit auffahren kann, darf durchaus auch für eine Katze gebremst werden (Urteil des LG München von 2007).
Soweit die recht Tier und Tierhalterunfreundliche rechtliche Regelung.
Emotional sehe ich persönlich das komplett anders. Mal ganz abgesehen davon, das ich rein aus Reflex schon halb auf der Bremse stehe, wenn ich im Augenwinkel eine Bewegung erahne die da nicht sein sollte und dadurch schon einigen Katzen ermöglichte noch vor meinem Auto zu passieren, konnte ich dadurch während meinen Taxifahrerzeiten auch einen Unfall mit einem kleinen Kind verhindern.
Für den Fall, das ich wirklich mal eine Katze erwischen sollte und diese den Unfall nicht überlebt, würde ich mich in jedem Fall trotzdem um das Tier kümmern. Wenn man mal keine alte Decke im Auto hat, kann man immer noch die Rettungsdecke aus dem Verbandkasten benutzen (dieser muss sowieso alle paar Jahre ausgetauscht werden), es besteht also keine Gefahr sich das Fahrzeug innen zu verschmutzen. Zumindest kann man so das verendete Tier beim Tierarzt checken lassen ob es gechipt ist und somit ein Halter ermittelt werden kann.