Beiträge von Tropic69

    Tja, dann werde ich doch noch was zum Thema schreiben, wenn ich nochmal die Gelegenheit dazu habe, auch weil mein erster Kommentar zum Thema wohl von einigen missverstanden wurde:


    Natürlich bremse ich für Tiere (wie im Zitat oben beschrieben). Einzinste Ausnahme würde für mich eine Situation darstellen, wo ein Auffahrunfall droht und das Tier höchstwahrscheinlich keinen Schaden an meinem Fahrzeug verursachen würde. Der Grund: ist § 4 Abs. 1 Satz 2 der StVO: "Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen." Da der "Wert" des Tieres den Unfallschaden unterschreitet und Kleintiere rechtlich nun mal eine Sache sind, interpretiere ich die StVO so, dass ich für ein Kleintier nicht bremsen darf, da dies wegen dem Wertunterschied eben nicht "zwingend", sondern ehr kontraproduktiv ist. Auch in der Fahrschule lernte ich es so.


    Nehmen wir mal folgendes an: Ich bremse stark für eine Katze. Es knallt mir jemand hinten rein. Ich bekomme eine Teilschuld (§ 4). Blöd aber, wenn der andere die Katze nicht gesehen hat und ich keine Beweise habe, dass da wirklich eine war. Dann bleibe ich eventuell auf den kompletten Schaden sitzen und das für eine Katze, die vielleicht noch nicht mal was davon gemerkt hat und morgen dem nächsten Auto vor die Reifen läuft.
    Das wäre also der einzige Fall, wo ich von einer Bremsung abraten würde.


    Die Frage hier im Forum ist sicherlich nicht, ob man falls möglich bremsen soll, sondern wie man sich nach einem Unfall verhalten soll. Bei Wildunfällen (Hirsch, Reh, Wildschwein) ist die Sache eigentlich auch klar:


    - Auto sicher und gut beleuchtet abstellen; Warndreieck aufstellen
    - beim Aussteigen Schlüssel abziehen
    - Unfallstelle räumen (falls nötig)
    - nach dem Tier und dem Schaden bzw. verletzten Personen gucken
    - Polizei rufen (112 falls Mitfahrer verletzt wurden)
    - falls Mitfahrer verletzt wurden, in der Zwischenzeit Erste Hilfe leisten


    So weit so gut, aber ich habe das etwas anders erlebt:
    Die Situation: nachts, einsame Kreisstraße und ich hatte einen Wildunfall mit einem Reh. Das Reh lief seitlich in meinen Kotflügel und wurde von der Wucht des Aufpralls zurück in den Straßengraben katapultiert. Ich blieb ruhig und ging im Kopf die Checkliste aus der Fahrschule durch. Als ich nach dem Reh schaute war es tot. Mein Auto war erstaunlich heil. Da war nur eine kleine Delle und ein paar Haare. Also rief ich die Polizei an und erwartete, dass sie vorbei kommen würden. Doch da sagte mir der Polizist am Höhrer folgendes: Wenn mein Auto noch fahrtüchtig ist und die Straße frei, soll ich weiter fahren und auf der Wache alles zu Protokoll geben. Dort wurde ich zwar nach der Straßennummer gefragt, also K 1751, aber nicht wo genau. Die haben das Reh da im Graben liegen lassen und sich nicht weiter dafür interessiert. (Wenn es nicht irgendein Raubtier gehohlt hat, liegt es wohl heute immer noch da.) Mein Vater meinte auch wenn das Auto noch ok ist kann ich ruhig weiter fahren. Er sagte sogar er hätte die Polizei nur dann informiert, wenn er die Versicherung in Anspruch nehmen wolle.


    Übrigens: Niemals Wildtiere mitnehmen. Das wäre Wilderei und ist strafbar.




    Allerdings muss sich der Kraftfahrer nach einem solchen Unfall um die Katze kümmern, lässt er sie nämlich verletzt - aber lebend - zurück, kann er wegen Tierquälerei belangt werden.

    Dazu will ich auch noch was sagen:
    Der Straftatbestand der Tierquälerei ist im Tierschutzgesetz geregelt. Das gleiche Tierschutzgesetz sagt aber auch, dass der Halter das Tier verhaltensgerecht unterzubringen hat. Die Straße ist dafür sicherlich nicht der geeignete Ort.
    Abgesehen davon, wäre es wohl schwierig, hier Tierquälerei nachzuweisen. Der Fahrer könnte sagen, er hat den Unfall überhaupt nicht mitbekommen oder er wäre sich sicher gewesen, dass das Tier tot ist. Das Opfer kann man schlecht befragen und selbst bei einem Zeugen steht es dann Aussage gegen Aussage. Bei so einem lapidarem Hintergrund und noch etwas gespielter Reue würde es wohl nie zu einer Verurteilung mit nennenswerten Strafen kommen.

    @Kickphlipp



    Ich habe die Geschichte bewusst etwas dramatisch geschrieben. Nach dem Zusammenstoß habe ich angehalten und habe nach dem Tier geschaut, es war eindeutig tot. Theoretisch wäre ich dazu nicht verpflichtet gewesen. Für eine Katze hätte ich nicht einmal bremsen müssen.
    Das Ganze ereignete sich nicht in irgendeiner Sackgasse, sondern auf einer Hauptstraße einer größeren Stadt gegen 01:00 Uhr nachts. Um diese Uhrzeit hat kein Tierarzt mehr offen und ich werde nicht eine Katze (bzw. was von ihr übrig war) von der Straße auflesen und mit ihr durch die Nacht fahren. Nach meiner Rechtsauffassung wäre das Diebstahl. Polizei rufen bringt bei uns auch nichts. Ich hatte mal einen Unfall mit einem Reh und die Polizei sagte nur: "Das Reh liegt nicht auf der Straße? Gut, dann fahr nach Hause, komm mit deinem Auto morgen früh vorbei und wir dokumentieren den Schaden." Wegen einer Katze wäre ich vermutlich ausgelacht worden.
    Das Blut abwaschen klingt zwar hart, war aber meine Pflicht, da das Kennzeichen z. T. unlesbar war.


    Rechtlich gesehen habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Die Katze tat mir zwar leid, aber ich kann es nicht ändern. Wenn ich meinen PC unbeaufsichtigt auf die Straße stelle, muss ich mich nicht wundern, wenn er kaputt gefahren wird. Die Konsequenz ist, dass ich kein schlechtes Gewissen habe. Wen man mich deswegen für unmoralisch hält, kann ich es nicht ändern. Oder ist es moralischer das Leben einer Katze höher einzustufen als das eines Schweins, einer Maus, einer Fliege?




    Aber jetzt bitte Themenwechsel, sonst kriegen wir wieder Ärger. ^^

    Mein Fahrlehrer sagte mir, wenn ich in eine solche Situation kommen sollte, sollte ich auf dem Standstreifen weiterfahren, auch wenn es verboten ist und mit (ich glaube) 20 € bestraft wird. Anzuhalten ist einfach gefährlich, da ein Auffahrunfall droht.


    Der Pannenstreifen darf als Verlängerung des Beschleunigungsstreifen zum auffahren genutzt werden, solange dieser nicht durch andere Fahrzeuge oder Gegenstände belegt und eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen ist.


    So das sollte ein bissel nach Beamtendeutsch klingen

    In der Fahrschule hieß es, dass wir in der Prüfungsfahrt anhalten müssen, sonst fallen wir durch. In § 2 Abs. 1 StVO heißt es ja ausdrücklich: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."

    Ich fände es so schlimm weil man hier etwas tötet, was jemand vermissen wird.

    Die Katze hat mir zwar tat mir zwar leid, aber erst als ich mich an diesem Tag ins Bett legte, kam mir ein noch schrecklicherer Gedanke: Es war kein Auto hinter mir und auch kein Gegenverkehr. Ich hatte also alle Möglichkeiten zu bremsen und auszuweichen, habe es aber nicht geschafft, keine Chance. Man stelle sich vor, es wäre keine Katze gewesen, sondern ein anderes ehr menschlicheres Lebewesen. Kinder rennen ja auch mal gerne auf die Straße und kennen die Gefahren nicht.

    Ich habe seit inzwischen fast einem Jahr ein Geheimnis, aber irgendwie habe ich gerade das Bedürfnis, euch folgendes zu gestehen:


    Ich habe gemordet! Damals fuhr ich bei erlaubten 50 km/h durch die Stadt. Rechts von mir standen Autos , die am Straßenrand parkten. Zwischen zwei parkenden Autos lief sie plötzlich hervor. Vollbremsung brachte nichts. Auch ausweichen war nicht möglich, da sie weiter zur Mitte lief. Nach dem ersten Schock stieg ich aus und sah das Blut an der Stoßstange und auf dem Kennzeichen. Ich schaute mich um, aber es war niemand zu sehen, kein Fußgänger, kein Auto. Also setzte ich mich wieder in mein Auto und fuhr zur nächsten Tankstelle, um das Blut mit einem Kärcher abzuwaschen. Und so hat niemand was davon erfahren, bis jetzt.
    Es handelte sich übrigens um eine Katze.

    Naja was das soll, ein klein wenig länger auf grün sollte doch sein bzw dass da überhaupt noch Ampeln an waren, die man zu der späten Stunde gar nicht gebraucht hätte. Naja, aber lieber an lassen, sonst spart man ja noch Strom.......

    Heutige Ampeln sind meistens mit LEDs ausgestattet und daher ist die Stromeinsparung minimal. Ich habe mal gehört, dass wenn eine Ampel jede Nacht für 8 Stunden abgeschaltet wird die Stromersparnis 300 € pro Jahr beträgt. Das ist nichts im Vergleich dazu, was so eine Ampel an Bau- und Unterhaltskosten verschlingt. Darüber hinaus erhöht sich die Unfallgefahr auf einer ampelgeregelten Kreuzung nach der Abschaltung um 25 Prozent. Die entstehenden Schäden übersteigen die Stromeinsparung also bei Weitem :)


    aber das nur nebenbei

    Ich bin derzeit auf der Suche nach einen neuen PKW und so ergab sich letzte Woche eine Probefahrt in einem Golf.


    Alles lief gut, bis ich auf einen Parkplatz fuhr, um mir das Auto noch mal von außen anzusehen. Die Motorhaube ließ sich zwar problemlos öffnen, aber zu ging sie nicht mehr. Nach einigen Versuchen wollte ich in der Bedienungsanleitung nachschlagen. Doch leider war nur eine in slawischen Sprachen vorhanden und in Russisch war ich noch nie gut.


    Also rief ich bei dem Autohaus an (zum Glück stand deren Nummer auf dem Nummernschild) und erklärte ihnen die Situation. Doch die gingen davon aus, dass ich zu blöd bin, eine Motorhaube zu schließen. Erst nach einigen hin und her, klugen Ratschlägen und meiner Aussage, dass ich die Motorhaube eines Golfes schon in der Fahrschule x- mal auf- und zugemacht habe, kam jemand vom Autohaus mit seinem Wagen vorbei, um die Klappe zu schließen. "Gut, dann komm ich eben vorbei und mach Sie ihnen zu." Doch, oh Wunder, es ging nicht.


    Da wollte er von mir, dass ich mich mit nicht richtig eingerasteter Motorhaube zurück zum Autohaus fahre, was ich ablehnte. In ein paar Wochen mache ich eine Ausbildung zum Straßenbahnfahrer; da riskiere ich meinen Führerschein nicht für sowas.


    Letztendlich habe ich erfahren, dass wohl irgendwas am Zugmechanismus defekt war. Das allein hätte mich zwar nicht von einem Kauf abgehalten, aber die Art wie man mit mir am Telefon umgegangen ist, war mir irgendwie zu blöd.

    Ich schneide Kurven nie, ist mir zu unsicher. Wenn es aber andere machen und es ordentlich absichern ist es mir egal, solange nichts passiert.
    Es ist übrigens kein angenehmes Gefühl, wenn man in eine uneinsichtige Rechtskurve fährt und plötzlich schneidet ein Motorrad im Gegenverkehr die Kurve. Da fehlte vielleicht noch 1/4 Meter und wir hätten ein Kreuz mehr am Straßenrand.

    Ich bin neulich in eine Polizeikontrolle geraten (passt ja zum aktuellen Video von Sascha):


    Es ist etwa 02:00 nachts. Ich fahre durch Magdeburg und bin auf dem Weg nach Hause. Es ist eine zweispurige Straße und vor mir fährt ein Bus. Dieser will rechts abbiegen und ich gehe auf die linke Spur, um nicht bremsen zu müssen. Kurz darauf gibt das Auto hinter mir Lichthupe und macht Blaulicht an. Ich fahre auf die rechte Spur und halte an (etwas genervt, weil ich nach Hause und ins Bett will). Führerschein und Zulassung halte ich schon mal bereit und gebe sie den Polizisten.


    Da fragt er mich: "Wissen Sie, wie schnell man innerorts fährt?"
    Ich: "50"
    Er: "Und wieso bist Du eben schneller gefahren?" (k. A. warum er mich plötzlich duzt)
    Ich: Bin ich nicht. Ich hab den Bus mit 50 überholt."
    Er: "Sicher?"
    Ich: "Sehr sicher, oder haben Sie was anderes gemessen?"
    Er (wechselt plötzlich das Thema) : "Hast Du schon mal Drogen oder so genommen?"
    Ich: "Nein, noch nie."
    Er: "Warum nicht?"
    Ich: "Entschuldigung, aber was ist das den jetzt für ne Frage..."
    Er: "Wohin fährt du denn?"
    Ich: "Nach Calbe." (Auf diese Frage müsst ihr übrigens nicht antworten, aber ich hatte nichts zu verbergen und wollte schnell nach Hause.)
    Er: "Und was geht da so ab?"
    Ich: "Nichts geht da ab. Ich will nur nach Hause."
    Er: "Währst Du denn mit einem Drogentest einverstanden?"
    Ich: "Von mir aus gerne."
    Er: "OK, fahr nach Hause."


    Er geht zu seinen Wagen. Ich rufe noch: "Warum haben Sie mich eigendlich angehalten?", aber es kam keine Antwort.


    Und auf der Landstraße zu meiner Heimatstadt (ca. 13 km) hatte ich dann einen Schwertransporter mit Überholverbot vor mir. Echt klasse!

    wenn man Vorfahrt hat spricht nix dagegen eine abgeschaltete lichtsignalanlage mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu passieren. Dafür gibs ja die Schilder.^^

    Rein rechtlich spricht nix dagegen. Aber in der Fahrschule hab ich gelernt, auch abgeschaltete LSAs nur mit mäßiger Geschwindigkeit zu überfahren. Das waren dann innerorts ca. 35-40 km/h. Außerdem kenne ich noch einen anderen Fahrlehrer, der mir das gleiche gesagt hat.

    Freitag um 21:00 Uhr:


    Ich fahre innerorts eine Hauptstraße entlang und eine Ampel kommt. Sie ist dunkel und da ich Vorfahrt habe, ich will sie mit ca. 50 km/h passieren. Als ich in den Kreuzungsbereich einfahre, sehe ich aus dem Augenwinkel ein Fahrzeug von rechts, das plötzlich losfährt und nach rechts abbiegen möchte. Ich mache eine Vollbremsung und lenke sofort nach links und weiche in die Gegenfahrspur aus (zum Glück war kein Gegenverkehr da). So bin ich nur knapp einem schweren Unfall entkommen.


    Zufällig weis ich, dass sich diese Ampel um genau 21:00 Uhr abschaltet. Meine Vermutung ist daher, dass seine Ampel von rot auf gelb-blinkend geschaltet hat, er das aber als rot-gelb interpretiert hat und losgefahren ist, als hätte er grün bekommen.


    Und bevor es jemand sagt: Ich weiß , dass man eine ausgeschaltete Ampel nicht mit 50 überfahren sollte. Aber ich hab in dem Moment nicht daran gedacht, passiert mir bestimmt nicht nochmal.

    Ich bin absolut für eine 0,0 Promillegrenze für Fahrzeugführer. Jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf Alkohol. Ich z.B. habe aus persönlicher Überzeugung noch nie Alkohol getrunken und habe daher gar keine Erfahrung über den Rauschzustand. Schon geringe Mengen würden sich daher wohl negativ auf mich auswirken.

    Also ich fahre nur relativ selten Autobahn. Wenn ich es tue, dann mit ca. 100-120 km/h. Da fühl ich mich sicher und komme für meine Wünsche schnell genug ans Ziel. Aber wie gesagt, in der Regel versuche ich Autobahnen wegen der Monotonie und der fehlenden Höchstgeschwindigkeit zu meiden.

    Tropic69 schrieb:
    Wir wechseln immer selbst. Allerdings steht uns auch ein Hof mit einer großen Garage zur Verfügung, also genug Platz zum Einlagern. Ich finde das gut, denn im Notfall könnte ich mir so selbst den Ersatzreifen drauf ziehen. Wichtig ist nur, dass man die Schrauben nach einigen hundert Kilometern nochmal nachzieht.



    Ist das nicht nach 50KM vorgeschrieben?



    Mein Fahrlehrer sagte mir, nach 50 - 100 km sollte man noch mal nachziehen. Ob das vorgeschrieben ist, weis ich nicht. Ich habe eine solche Vorschrift aber noch nirgendwo gelesen und durch die Unschuldsvermutung wäre es wohl kaum nachweisbar.

    Absolut zufrieden. Ich kenne mich mit den Verbrauchsdaten meines Polos zwar nicht aus, aber wenn ich volltanke (aktuell ca. 45 €), komme ich damit über 500 km. 1 € für 10 - 15 km finde ich sehr gut. Allerdings muss ich auch dazusagen, dass ich noch keine Vergleichsmöglichkeit habe, ist mein erstes Auto.

    Wir wechseln immer selbst. Allerdings steht uns auch ein Hof mit einer großen Garage zur Verfügung, also genug Platz zum Einlagern. Ich finde das gut, denn im Notfall könnte ich mir so selbst den Ersatzreifen drauf ziehen. Wichtig ist nur, dass man die Schrauben nach einigen hundert Kilometern nochmal nachzieht.

    Du musst aber bedenken, dass es im Sommer mit voller Motorradbekleidung ohne Fahrtwind verdammt warm ist. Wenn der Motorradfahrer langsam im Stau weiterfahren kann, hat er immerhin etwas Fahrtwind. Im Auto hat man ja üblicherweise eine Klimaanlage.


    Also mein Auto hat keine Klimaanlage. Ist aber nicht schlimm, da ich klimatisierte Luft eh nicht ab kann. ^^


    Aber die Sache mit dem Fahrtwind macht natürlich Sinn, auch wenn es mir schwer fällt, dass als Grund zu akzeptieren. Überspizt gesagt, müsste ich ja dann auch im Winter Fahrradfahrer und Fußgänger immer vorlassen, da sie ja frieren, während ich eine Heizung im Auto habe.