Tja, dann werde ich doch noch was zum Thema schreiben, wenn ich nochmal die Gelegenheit dazu habe, auch weil mein erster Kommentar zum Thema wohl von einigen missverstanden wurde:
Natürlich bremse ich für Tiere (wie im Zitat oben beschrieben). Einzinste Ausnahme würde für mich eine Situation darstellen, wo ein Auffahrunfall droht und das Tier höchstwahrscheinlich keinen Schaden an meinem Fahrzeug verursachen würde. Der Grund: ist § 4 Abs. 1 Satz 2 der StVO: "Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen." Da der "Wert" des Tieres den Unfallschaden unterschreitet und Kleintiere rechtlich nun mal eine Sache sind, interpretiere ich die StVO so, dass ich für ein Kleintier nicht bremsen darf, da dies wegen dem Wertunterschied eben nicht "zwingend", sondern ehr kontraproduktiv ist. Auch in der Fahrschule lernte ich es so.
Nehmen wir mal folgendes an: Ich bremse stark für eine Katze. Es knallt mir jemand hinten rein. Ich bekomme eine Teilschuld (§ 4). Blöd aber, wenn der andere die Katze nicht gesehen hat und ich keine Beweise habe, dass da wirklich eine war. Dann bleibe ich eventuell auf den kompletten Schaden sitzen und das für eine Katze, die vielleicht noch nicht mal was davon gemerkt hat und morgen dem nächsten Auto vor die Reifen läuft.
Das wäre also der einzige Fall, wo ich von einer Bremsung abraten würde.
Die Frage hier im Forum ist sicherlich nicht, ob man falls möglich bremsen soll, sondern wie man sich nach einem Unfall verhalten soll. Bei Wildunfällen (Hirsch, Reh, Wildschwein) ist die Sache eigentlich auch klar:
- Auto sicher und gut beleuchtet abstellen; Warndreieck aufstellen
- beim Aussteigen Schlüssel abziehen
- Unfallstelle räumen (falls nötig)
- nach dem Tier und dem Schaden bzw. verletzten Personen gucken
- Polizei rufen (112 falls Mitfahrer verletzt wurden)
- falls Mitfahrer verletzt wurden, in der Zwischenzeit Erste Hilfe leisten
So weit so gut, aber ich habe das etwas anders erlebt:
Die Situation: nachts, einsame Kreisstraße und ich hatte einen Wildunfall mit einem Reh. Das Reh lief seitlich in meinen Kotflügel und wurde von der Wucht des Aufpralls zurück in den Straßengraben katapultiert. Ich blieb ruhig und ging im Kopf die Checkliste aus der Fahrschule durch. Als ich nach dem Reh schaute war es tot. Mein Auto war erstaunlich heil. Da war nur eine kleine Delle und ein paar Haare. Also rief ich die Polizei an und erwartete, dass sie vorbei kommen würden. Doch da sagte mir der Polizist am Höhrer folgendes: Wenn mein Auto noch fahrtüchtig ist und die Straße frei, soll ich weiter fahren und auf der Wache alles zu Protokoll geben. Dort wurde ich zwar nach der Straßennummer gefragt, also K 1751, aber nicht wo genau. Die haben das Reh da im Graben liegen lassen und sich nicht weiter dafür interessiert. (Wenn es nicht irgendein Raubtier gehohlt hat, liegt es wohl heute immer noch da.) Mein Vater meinte auch wenn das Auto noch ok ist kann ich ruhig weiter fahren. Er sagte sogar er hätte die Polizei nur dann informiert, wenn er die Versicherung in Anspruch nehmen wolle.
Übrigens: Niemals Wildtiere mitnehmen. Das wäre Wilderei und ist strafbar.
Allerdings muss sich der Kraftfahrer nach einem solchen Unfall um die Katze kümmern, lässt er sie nämlich verletzt - aber lebend - zurück, kann er wegen Tierquälerei belangt werden.
Dazu will ich auch noch was sagen:
Der Straftatbestand der Tierquälerei ist im Tierschutzgesetz geregelt. Das gleiche Tierschutzgesetz sagt aber auch, dass der Halter das Tier verhaltensgerecht unterzubringen hat. Die Straße ist dafür sicherlich nicht der geeignete Ort.
Abgesehen davon, wäre es wohl schwierig, hier Tierquälerei nachzuweisen. Der Fahrer könnte sagen, er hat den Unfall überhaupt nicht mitbekommen oder er wäre sich sicher gewesen, dass das Tier tot ist. Das Opfer kann man schlecht befragen und selbst bei einem Zeugen steht es dann Aussage gegen Aussage. Bei so einem lapidarem Hintergrund und noch etwas gespielter Reue würde es wohl nie zu einer Verurteilung mit nennenswerten Strafen kommen.