Beiträge von in-genie-ur

    Im Januar 2010 bin ich mit einem Sprinter unterwegs gewesen, um ein paar Möbel zu transportieren. Das war hier der letzte "richtige" Winter mit so viel Schnee, dass in einigen Kommunen die Streumittelvorräte knapp wurden bzw. nicht ausreichten (es wurde vielerorts nur noch auf den wichtigsten Straßen gestreut).


    Fahrt von Hagen nach Mülheim (Ruhr): Alles ok. Weiterfahrt nach Iserlohn (mit besonders viel Schnee): Keine Probleme. Selbst eine steile Spielstraße in einem Wohngebiet war gestreut. Von Iserlohn zurück nach Hagen. In Hagen auf der anderen Strassenseite einen Parkplatz gesehen und kurz zum Drehen in eine etwas abschüssige Sackgasse gefahren. Mein Fehler! Die Strasse war nicht gestreut. Nach dem Wenden versucht, den kurzen Berg wieder hoch zu fahren. Unmöglich! Bei mehreren Anläufen immer nur zur Seite weggedriftet.
    Langsam wurde die Zeit knapp, in 1 Stunde sollte ich den Sprinter wieder abgeben.


    Da kam plötzlich jemand mit einem Eimer Sand (woher auch immer er den noch hatte) und hat an den entscheidenden, vereisten Stellen für mich gestreut. :)
    Ich hatte da schon in Erwägung gezogen, den ADAC anzurufen und nachzufragen, was unter diesen Bedingungen das Abschleppen für mich als Mitglied kostet...

    Mit dem Fahrrad ist es nicht ganz so einfach, unter Alkoholeinfluss einen für andere tödlichen Verkehrsunfall herbeizuführen.
    Ich vermute, dass man aus diesem Grund dort die Grenze höher belassen hat.


    In den Nachrichten gibt es so selten Meldungen wie
    - Betrunkener Radfahrer auf Stauende aufgefahren. 4 Personen in BMW eingeklemmt und durch Feuerwehr befreit.
    - Betrunkener Radfahrer raste mit 120km/h in Menschenmenge. 3 Rettungshubschraunber im Einsatz. Eckhaus eingestürzt.
    - Betrunkener Radfahrer nahm einem Fußgänger die Vorfahrt. Der Fußgänger wich aus, überschlug sich im Straßengraben und kam erst nach 75 Metern zum Stehen.


    Scherz beiseite: Ich finde auch, dass man für Radfahrer eine 0,0 Promille-Grenze einführen könnte.
    Aber eine solche Grenze für Kraftfahrzeugfahrer würde viel mehr bewirken, weil ein KFZ in den Händen eines Alkoholisierten eher eine unkalkulierbare Waffe ist.

    ̶a̶̶d̶̶d̶̶y̶̶,̶


    ̶d̶̶e̶̶i̶̶n̶̶e̶̶ ̶̶1̶̶,̶̶3̶̶ ̶̶b̶̶z̶̶w̶̶.̶̶ ̶̶1̶̶,̶̶5̶̶ ̶̶o̶̶b̶̶e̶̶n̶̶ ̶̶s̶̶i̶̶n̶̶d̶̶ ̶̶w̶̶o̶̶h̶̶l̶̶ ̶̶t̶̶i̶̶p̶̶p̶̶f̶̶e̶̶h̶̶l̶̶e̶̶r̶̶?̶̶ ̶̶k̶̶a̶̶n̶̶n̶̶s̶̶t̶̶ ̶̶d̶̶u̶̶ ̶̶d̶̶a̶̶s̶̶ ̶̶n̶̶o̶̶c̶̶h̶̶ ̶̶k̶̶o̶̶r̶̶r̶̶i̶̶g̶̶i̶̶e̶̶r̶̶e̶̶n̶̶?̶


    Ich hätte nichts gegen eine Grenze von 0,0 Promille. Alkohol und Autofahren verträgt sich einfach nicht.
    Ich kenne mehrere Fälle aus meinem direkten Umfeld, in denen unter Alkohol Unfälle verursacht wurden, darunter ein Unfall mit Todesfolge (ein alkoholisierter Fahrer hat einem nüchternen Fahrer die Vorfahrt genommen und den nüchternen Fahrer dadurch grob fahrlässig getötet).


    Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein. Sicher ist man unter Alkohol noch in der Lage, ein Fahrzeug zu führen, aber man reagiert auf Routinesituationen anders: Verzögerter, leichtsinniger, fehlerhafter. Und die Regel, dass man erst ab 0,3 Promille bei einem Unfall automatisch in Mithaftung genommen wird, führt bei vielen Fahrern zu der falschen Einschätzung, mit unter 0,3 Promille könnte einem nichts passieren.


    Das ist natürlich Unsinn, denn sogar nüchtern kann man schuldhaft einen Unfall verursachen, etwa indem man ein Rotlicht übersieht (kann durch ungünstiges "Augenblicksversagen" jedem passieren) oder durch Sekundenschlaf (kann im Prinzip auch jedem passieren).
    Die Wahrscheinlichkeit von Augenblicksversagen steigt mit jedem zehntel Promille Alkohol. Glück für die vielen alkoholisierten Fahrer ist, dass das Augenblicksversagen in den meisten Fällen nicht im unpassendsten Moment auftritt. Blickfeldverängung nicht gerade dann, wenn jemand vom Strassenrand auf den Zebrastreifen läuft, Sekundenschlaf nicht gerade dann, wenn man ohne Bremsassistent hinter einem abbremsenden Fahrzeug fährt, Übersehen eines Stoppschilds oder einer roten Ampel nicht gerade dann, wenn Querverkehr kommt.


    Insbesondere bei den sogenannten "Diskounfällen" ist es ein großes Glück, dass zwischen 23:00 Uhr und 04:00 Uhr nachts nicht so viele Kinder über den Zebrastreifen laufen und generell nicht so viel Verkehr ist, sonst wären die Opferzahlen noch deutlich höher.

    Ich habe Punkt 3. so beschrieben, dass besagter Rotlichtsünder erst eine Zehntelsekunde nach dem Umschalten der Ampel auf Rot überhaupt ins Bild kommt. Die Verlangsamung des Videos wäre zu einem Zeitpunkt, zu dem sich im Bild überhaupt nichts bewegt und die Ampel schon Rot zeigt:

    Dann kann ich in der Nachbearbeitung das Video im Moment des Umschaltens von Gelb auf Rot das Video um den Faktor 60 verlangsamen. Wenn nach einer Zehntelsekunde der Rotlichtsünder im Bild erscheint (eine Zehntelsekunde lang hat er Rot gesehen), sind in dem manipulierten Video, das in dem Moment schon wieder mit voller Geschwindigkeit läuft, 6 Sekunden vergangen sein.

    Bezüglich der "Videoschnipsel": Eine Vorgeschichte kann ja auch mal einige Minuten zurückliegen, oder zuvor auf dem Rastplatz stattgefunden haben. Wenn der Dashcambesitzer behauptet, zuvor nichts aufgezeichnet zu haben, wird es wieder schwierig, über Zulassung / Nichtzulassung der Aufnahme zu entscheiden.

    Dis bisherige Diskussion kann ich in dieser Form nicht nachvollziehen. Diejenigen, die sich hier gegen sogenannte "Hilfsscheriffs" aussprechen, nennen als Begründung bisher (oder habe ich etwas überlesen?) nur, dass damit der Datenschutz verletzt wird, Behörden mehr Arbeit haben und es angeblich "Selbstjustiz" sei.


    Das Datenschutzargument teile ich in gewisser Weise, dazu weiter unten mehr.


    Die Argumente "Arbeit für die Behörden" und "Selbstjustiz" teile ich nicht. Ein Fahrer, der 6 Sekunden nach dem Lichtzeichenwechsel noch das Rotlicht missachtet, hat zu recht Konsequenzen zu erwarten. Ich hätte erstmal* (*unter Vorbehalt, siehe weiter unten) überhaupt nichts dagegen, wenn solche Verstöße (wie auch die meisten anderen Verstöße, für die man den Lappen erstmal einen Monat oder länger abgeben darf) häufiger geahndet werden würden.
    Warum sollen Fahrer, die wissen, wo Rotlichtblitzer stehen oder wo regelmäßig Kontrollen stattfinden, besser wegkommen, als welche, die zufällig das "Pech" haben, dass ihr Fehler von der Polizei oder einer stationären Anlage erfasst wird? Ich fände es auch gut, wenn Sascha wirklich krasse Verstöße (Überholen trotz fehlender Sicht, Überholen eines LKW über den Standstreifen, LKW mit 110km/h oder mehr, massives Unterschreiten des Abstands (<1/10 des geforderten Mindestabstands), Abdrängen etc. ohne nennenswerten Mehraufwand (!) anzeigen könnte.
    Wenn jeder Verkehrsteilnehmer derartige Verstöße effizient und unparteiisch aufzeichnen und anzeigen könnte, hätte das für die Sicherheit auf den Straßen einen weitaus größeren Effekt als viele (vor allem stationäre) Kontrollen.


    Einige Argumente dagegen (die nur bedingt etwas mit Datenschutz zu tun haben) wurden jedoch bisher nicht genannt:


    1.: Viele Verstöße können gar nicht Beweis-sicher dokumentiert werden:
    Geschwindigkeit: Dafür sind geeichte Geräte notwendig, sowie (wenn es sich nicht um stationäre Blitzer handelt) auch noch das Erfüllen bestimmter Auflagen, z.B. eine Mindestmessstreckenlänge, über die ein Mittelwert gebildet wird. Diese Auflagen kann beinahe nur ein ProVida-Fahrzeug der Polizei erfüllen und niemals ein LKW.
    Überholen trotz fehlender Sicht, LKW-überholen über den Standstreifen und Abstandsverletzungen erfordern ebenfalls zumindest eine geeichte Geschwindigkeitsmessung, weil diese Verstöße beispielsweise bei 30km/h in aller Regel fast keine Konsequenzen haben.


    2.: Manche Verstöße haben eine Vorgeschichte. Dies bemerkt man z.B. in den Videos, um die es in diesem Thread (klick mich) geht. Im schlimmsten Fall kann jemand eine Handlung provozieren und anschließend nur das Filmmaterial von der Gegenreaktion bei der Polizei einreichen. Oder es könnte jemand eine andere Person stalken und solange verfolgen, bis diese Person zufällig oder sogar unter Druck gesetzt Verkehrsverstöße begeht.


    3.: Selbst wenn die Technik immer besser wird: Videomaterial ist manipulierbar. Auf den Rotlichtverstoß übertragen heißt das: Wenn das Video an der entscheidenden Stelle stark verlangsamt wurde, können aus einer Zehntelsekunde schnell 6 Sekunden gemacht werden. Beispiel: Meine Dashcam zeichnet eine sehr wenig befahrene Kreuzung auf. Der Fahrer, der bei Rot über die Ampel fährt, ist außer mir der einzige Verkehrsteilnehmer weit und breit, und mein Fahrzeug steht. Dann kann ich in der Nachbearbeitung das Video im Moment des Umschaltens von Gelb auf Rot das Video um den Faktor 60 verlangsamen. Wenn nach einer Zehntelsekunde der Rotlichtsünder im Bild erscheint (eine Zehntelsekunde lang hat er Rot gesehen), sind in dem manipulierten Video, das in dem Moment schon wieder mit voller Geschwindigkeit läuft, 6 Sekunden vergangen sein. Dies fällt nur dann nicht auf, wenn andere Verkehrsteilnehmer im Bild zu sehen sind, die in den 6 Sekunden "Stillstand" urplötzlich in ihrer kontinuierlichen Bewegung verharren.
    Anderes Beispiel: Angenommen, Sascha würde mit 20km/h auf einer kurvigen Landstrasse fahren, um ein "waghalsiges Überholmanöver" zu provozieren, und wird dabei mit rasenden 40km/h (im 70er-Bereich) überholt. Anschließend lässt er das Video mit dreifacher Geschwindigkeit laufen, und es sieht aus, als ob er (60km/h fahrend) von einem PKW mit 120km/h überholt würde. Gleiches wäre bei Abstand denkbar: Ein Video im zäh fließenden Verkehr, Abstand 5 Meter, wird extrem beschleunigt und schon sieht es aus, als würden alle Verkehrsteilnehmer vor einem beim Rasen mit 100km/h nur 5 Meter Abstand halten.


    4.: Die in 2. und 3. genannten Umstände könnten Betrüger gezielt nutzen, um
    - bei fingierten Unfällen die Schuldfrage in ihrem Sinne zu "klären" oder auch nur
    - Verkehrsteilnehmer unter Androhen einer Anzeige zur Zahlung von Geld zu erpressen


    Und das ist letztlich mein Grund, warum ich die genannten Datenschutz- und Selbstjustizargumente nicht unkommentiert stehen lassen möchte, aber wenig dagegen habe, dass Videos nach einer Einzelfallprüfung in Ausnahmefällen als Beweismittel anerkannt werden.


    Insbesondere bei dem durch zwei Raser verursachten Unfall, die sich innerstädtisch nur wenige Fahrminuten von meiner Wohnung entfernt ein illegales Autorennen mit Unfall (5 Schwerverletzte) geliefert haben, freut es mich, dass zumindest ein Teil dieser Tat durch eine Dashcam eines vorschriftsmäßig fahrenden Verkehrsteilnehmers aufgezeichnet wurde. :thumbup:
    Quelle: derWesten (klick mich)


    Ich finde, dass Dashcamvideos bei Verkehrsstraftaten, vor allem mit derartigen Folgen, sehr nützlich sein können (wenn man Manipulation o.ä. ausschließen kann).

    So sehen innerstädtische Radwege in Dortmund aus. An diese Stelle (rechts unten im Bild) sogar ein Radweg auf dem Bürgersteig, auf dem in diesem Bereich keine Fußgänger laufen soll(t)en.
    So wie dort kenne ich es auch aus Hannover, München, Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Hamm, Bochum, Essen, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Aachen und einigen weiteren Städten.
    Vielerorts gibt es natürlich auch beides, so wie hier nochmal in Dortmund, und wie man dort sieht, halten sich nicht alle Radfahrer an die zugehörigen Regeln.
    Besonders gefährlich sind solche Manöver.