Beiträge von jmh

    Die Feuerwehrleute meinen nicht nur, Sonderrechte zu haben, sie haben diese auch.


    Auszug aus §35 StVO "Sonderrechte":


    (1) Von den Vorschriften (...) [der Straßenverkehrsordnung ist] die Feuerwehr (...) befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    Heißt also, dass die Feuerwehr, wenn sie eine hoheitliche Aufgabe erfüllt, Sonderrechte in Anspruch nehmen darf. Der Beginn der hoheitlichen Aufgabenerfüllung die Feuerwehr beginnt dann, wenn sie zu einem Einsatz alarmiert wird. Es steht nicht in der StVO, dass man unbedingt mit einem Feuerwehr-Kfz fahren muss; (der Rettungsdienst ist die einzige hoheitliche "Organisation", die das Sonderrecht NUR mit Rettungsfahrzeugen in Anspruch nehmen darf). Es steht auch nicht dort, dass man ein Blaulicht oder Folgetonhorn bräuchte. Mitglieder der Feuerwehr sind als Teil der Feuerwehr also auch auf der Anfahrt zum Gerätehaus zum Nutzen der Sonderrechte berechtigt.



    Da die Feuerwehr nun Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen darf, muss sie sich theoretisch im Straßenverkehr an KEINE Verkehrsregel halten. Also deutlich zu schnell fahren? Ja! Bei Rot über Ampeln fahren? Ja! Anderen die Vorfahrt nehmen? Ja! ABER: Den Absatz 8 darf man nicht vergessen: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung muss gebührend berücksichtigt werden. Das ist schwammig formuliert, schließt aber ein, dass ich die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigen muss. Also ohne Rücksicht auf Verluste durch den Ort rasen? Nein! An Ampeln einfach bei Rot fahren? Nur dann, wenn man sich zu 100% sicher sein kann, dass man niemandem in die Karre fährt bzw. dass man von allen wahrgenommen wird. Zu schnell fahren? Nur dann, wenn z.B. keine Fußgänger oder Radfahrer dadurch gefährdet würden.


    Ob die jetzt hupen und Warnblinker anschalten ist dabei egal, sollte aber dazu beitragen, dass die Feuerwehrleute besser wahrgenommen werden, meines Erachtens ist das also weder schlecht noch verboten.

    Du magst 100 km/h zwar nicht schnell finden, aber ich sagte, dass man grundsätzlich immer davon ausgehen sollte, dass der normale Verkehrsteilnehmer dumm und überfordert ist. Es muss deshalb, aus Rücksichtnahme eine Geschwindigkeitsbeschränkung geben. Berücksichtige auch, dass auf Landstraßen im Sommer oftmals Schlepper und selbstfahrende Arbeitsmaschinen unterwegs sind. Außerdem ist der Zeitvorteil durch höhere Geschwindigkeit so gering, dass es sich gar nicht lohnt, schneller als 80 km/h auf Landstraßen zu fahren. Je geringer die Geschwindigkeit, desto niedriger ist das Verletzungsrisiko; wenn du mit 80 km/h vor einen Baum fährst, sind deine Chancen zwar nicht gut, aber immerhin höher, als wenn du mit 100 km/h davorfährst. Und ich kann dir versichern, es macht keinen Spaß, tote Menschen aus Autos zu bergen.

    Gestern auf dem Weg nach Hause...


    Bundesstraße mit Straßenkreuzung und Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerspur hatte grün, doch ein Auto blieb einfach stehen. Dahinter natürlich ein Hupkonzert; die Fahrerin des Wagens schien am Steuer zusammengesackt zu sein. Ich bin hin, habe die Tür geöffnet und gefragt, ob ich ihr behilflich sein könne, es gab keine Antwort, die Frau hat einfach nur in einer fremden Sprache sprechend telefoniert. Dazu ist mir nichts mehr eingefallen. Ich sagte zu ihr, dass sie dort nicht stehenbleiben könne, ich bekam eine harsche Antwort: "Ihsch muhß tälläfonnierhn, gähn ßie biede."....

    Ich halte überhöhte Geschwindigkeit weiterhin für das größte Unfallrisiko; deshalb halte ich es für sinnvoll, grundsätzlich 80 km/h als Tempolimit auf Landstraßen einzuführen. Es mag sicher Menschen geben, die dafür kein Verständnis haben, aber grundsätzlich sollte immer davon ausgegangen werden, dass der Verkehrsteilnehmer dumm und überfordert ist. Diese Menschen fahren sicherer, wenn nicht so schnell gefahren werden darf. Den zeitlichen Unterschied macht das Fahren auf Landstraßen mit reduzierter Geschwindigkeit ohnehin fast kaum. Ich glaube nämlich nicht, dass man freiwillig lange Strecken daherbummeln will, für weite Strecken gibt es Autobahnen. Das weiteste, was ich über Landstraßen mit 100er-Beschränkung fahre sind 20 km. Wenn ich 20 km mit 100 km/h fahre, dann benötige ich 12 Minuten. Fahre ich mit 80 km/h, benötige ich 15 Minuten. Dann kommt vielleicht noch eine Ampel im nächsten Ort, und der Zeit"vorteil" von drei Minuten hat sich erledigt. Also bringt schnell fahren genau nichts.

    Schon ein paar Tage her, zur Situation: Nachts, Autobahn, Lkw-Brand, Vollsperrung, brauchbare Rettungsgasse, mit dem letzten Fahrzeug gefahren, vor uns waren also schon ein paar andere Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge durch die Rettungsgasse gefahren. In einer solchen Situation muss man immer mit irrationalem Handeln anderer Verkehrsteilnehmer rechnen, aber vielleicht doch nicht mit dieser Komplettverstrahlung eines Beifahrers: Beim Herannahen unseres Feuerwehrfahrzeuges mit eingeschaltetem Blaulicht (nachts weit sichtbar) und eingeschaltetem Pressluftsignalhorn (sehr laut) hat der Beifahrer eines ganz am linken Rand stehenden Fahrzeuges die Beifahrertür geöffnet, um auszusteigen. Und das gefühlte fünf Meter vor unserem Fahrzeug. Wir haben alle auf dem Armaturenbrett gesessen (Truppkabine und keine Sicherheitsgurte): Unser Maschinist hat nämlich nur durch Ausweichen und Vollbremsung einen Unfall verhindern können. Er ist sofort ausgestiegen und hat den türöffnenden Beifahrer so laut angeschrien, dass es trotz eingeschaltetem Presslufthorn deutlich hörbar war. Eine Reaktion des komplett verwirrten Beifahrers auf die Frage: "Ob du völlig bescheuert bist, hier die Tür aufzumachen?!" blieb aus.

    Grade eben, vielbefahrende dreispurige Autobahn. Ich bin äußerst entspannt und nicht übertrieben schnell gefahren, (ca. 120 km/h), habe auf der mittleren Spur fahrend einige Lkw überholt, da zog vor mir ein Lkw auf die mittlere Spur. Ich bin also entsprechend langsamer geworden, durch Fuß vom Gas nehmen, da auf Grund massenhaften zügigen Vorbeifahrens auf der dritten Spur keine Möglichkeit bestand, links rauszuziehen. Die Lücke, die durch das Rausziehen des Lkw entstanden ist, wurde größer, da der Lkw, der überholt wurde auch schneller war, als die dahinterfahrenden. Der rausgezogene überholende Lkw ist bestimmt 90 km/h (mein Pkw-Tacho knapp 100 km/h) gefahren. Ich habe zum überholenden Lkw vor mir ca. 50 m Sicherheitsabstand eingehalten, plötzlich tauchte hinter mir eine R-Klasse auf, deren Fahrer es wohl nicht schnell genug ging. Da es keine Möglichkeit gab, auf die linke Spur rauszuziehen, ist er dem Lkw auf der rechten Spur mit 30 cm Abstand vor die Nase gefahren, (ich konnte im Spiegel das Wanken der Zugmaschine durchs Bremsen sehen, es gab noch die Lichthupe vom Lkw,) dann rechts an mir vorbei und vor mir, mit vielleicht 3 m Abstand und ca. 140 km/h reingezogen, hat dann gemerkt, dass der Lkw vor mir nur 90 km/h fährt und ich 50 m Sicherheitsabstand halte. Ergebnis war, dass ich mit beiden Füßen auf der Bremse stand und der dem Lkw vor mir fast hinten reingefahren ist (ich habe es schon vor dem inneren Auge knallen sehen), dann ist er sofort links rausgezogen, obwohl von hinten schon die Lichthupe eines herannahenden Pkw (ca. 200+ km/h kam. Ergebnis: Lkw schräg rechts hinter mir ausgebremst, mich und den Fahrer auf der linken Spur ausgebremst und beinahe einen schweren Unfall verursacht.

    Mich interessieren eher kleinere, zweiachsige geländegängige Lkw, bei denen man eigentlich nur am Motor was machen muss (100 kW und so) und die Innenausstattung überarbeiten muss. Ein großer Unimog 437 mit Doppelkabine und schöner Innenausstattung (Leder, Klima, Recarositze, einfach das rollende Wohnzimmer) wäre schon etwas Feines. Sollte auf jeden Fall ordentlich Platz haben, dass man vier Personen bequemer als in einer S-Klasse transportieren kann und das auch durch unwegsames Gelände. Wichtig wären große Getränke- und Essensbehältnisse. Auf die Ladefläche hinten ordentlich Gepäckraum, Kraftstoffreserven, einen großen Kühlschrank und vielleicht eine Dusche, dass man auch länger außerhalb der Zivilisation fahren kann. An technischer Ausstattung muss natürlich alles rein, Niederdruckreifen, Reifendruckregelanlage, Rotzlerwinde, gescheites Getriebe, große Scheinwerfer auf dem Dach, Schnorchel, automatische Anhängerkupplung.


    Würde ich einen Lkw rein auf Endgeschwindigkeit optimieren wollen, dann würde ich einen IFA L60 als Basis nehmen (Serie: 105 km/h) und dann einen Turboumbau machen, da bei der Entwicklung des Motors eine Aufladung berücksichtigt wurde und er somit recht turboladertauglich ist. Die Serienbereifung durch das Größte ersetzen, was in Deutschland erlaubt ist und das Getriebe länger übersetzen, dann sollte der recht flott werden.

    Ich würde jetzt mal behaupten, dass das Befahren des Seitenstreifens in einem solchen Fall nicht verboten ist. (Das heißt nicht, dass es erlaubt ist!) §18 Absatz 6 StVO sagt: "Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten." In §18, der die Benutzung von Kraftverkehrsstraßen und Autobahnen regelt, steht jedoch nicht, dass man nicht auf dem Seitenstreifen fahren darf, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht. Da man aber definitiv nicht anhalten darf, bleibt gar nichts anderes übrig als über den Seitenstreifen zu fahren, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht. Es scheint mir also weder explizit verboten, noch explizit erlaubt zu sein, dies zu tun.


    In Österreich ist es in jedem Fall erlaubt, den Pannenstreifen zum Beschleunigen zu befahren, siehe §46 Absatz 4d der StVO.

    Mal was, das nicht unbedingt ärgerlich, sondern nur unglaublich dämlich ist. Ich bin am Donnerstag über eine mittelfrequentierte Landstraße mit 70er-Beschränkung gefahren, mit einem Traktor. Die Straße ist recht übersichtlich, rechts daneben verläuft ein Radweg, rechts neben dem Radweg ein Entwässerungsgraben, die Brücken des Radweges sind nicht für schwere Fahrzeuge ausgelegt. Ich bin also auf der normalen Fahrbahn recht weit rechts gefahren, das recht langsam, (ca. 20 km/h), da der Traktor nicht besonders schnell fahren kann. Hinter mir fuhr eine Mutti in einem Golf, die sich einfach nicht getraut hat, mich zu überholen. Die ist bestimmt Anderthalb Kilometer hinter mir hergezockelt, ohne bei freier Bahn einen Blinker links zu setzen. Dabei ist sie mir immer näher gekommen und hatte am Ende vielleicht noch zwei Meter Abstand zur Ackerschiene. Ich weiß nicht, ob die geschlafen hat, aber ich bin dann letztendlich über den Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg auf den Radweg gefahren, damit sie endlich an mir vorbeifährt. Immerhin hat sie es bis zur nächsten Hofeinfahrt geschafft, so grade an mir vorbeizukommen, dass ich wieder auf die normale Straße - ohne anzuhalten - zurückfahren konnte.

    Sofern man keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder behindert, soll es mir Recht sein, dass andere die Kurven schneiden. Aber sobald es unübersichtlich wird, schön konsequent auf der eigenen Spur fahren. Es gibt Autos, die man leicht bei hochstehendem Gras übersehen kann.

    Habe gestern Abend eine Straßenabsperrung aufgebaut, da die Straße überflutet war. Zwei Pylonen und ein Blinklicht. Vor der überfluteten Straße hinter der Absperrung stand unser Feuerwehrfahrzeug, Blaulicht eingeschaltet, deutlich sichtbare Feuerwehrleute, die mit Wasserabpumpen beschäftigt waren. Neun von zehn Autofahrern sind auch an der Absperrung umgedreht, nur die zehnte Fahrerin eines Kleinwagens nicht. Stur über den Gehweg an der Absperrung vorbeigefahren, mit dem Auto quer durch das Wasser. Auf Handzeichen nicht reagierend. Zum Glück ist sie nicht abgesoffen, denn sonst wäre ich dran gewesen.

    Das mit dem Fünftaktmotor ist Quatsch. Geringer Krafstoffverbrauch bei einem Kfz mit Verbrennungsmotor wird im Wesentlichen durch folgende Faktoren erreicht:


    -Niedrige Fahrzeugmasse
    -Geringer Luftwiderstandsbeiwert
    -Betrieb möglichst im Bereich des Drehmomentmaximums, sofern da der geringste spezifische Kraftstoffverbrauch ist
    -Kraftstoff mit hoher Energiedichte
    -Effizienter Motor


    Fangen wir mal mit dem effizienten Motor an:


    Bei Wärmekraftmaschinen erreicht man den besten Wirkungsgrad durch eine hohe Verbrennungstemperatur, das heißt, der Motor muss so hoch verdichtet sein, dass sich der Kraftstoff selbst entzündet und heiß verbrennt. Ein Ottomotor fällt da schonmal weg, denn der hat Fremdzündung. Dann braucht der Motor eine gute Durchmischung von Kraftstoff mit Luft, das lässt sich mit allen Motoren realisieren. Abgase müssen gut von der Frischluft getrennt sein, auch muss viel Luft in den Zylinder kommen. Das heißt, die Spülung muss gut sein, auch der Lufteinlass muss vernünftig sein. Ein Mehrventilmotor muss da her, mit Aufladung. Da eignet sich am besten ein Selbstzünder. Dann sollte der Motor möglichst wenige Arbeitstakte haben, um seine Leistung gleichmäßig abzugeben. Damit bleiben nur selbstzündende Zweitaktmotoren übrig, wie sie in Schiffen verbaut werden. In Pkw und Lkw kann man soetwas nicht wirklich spritsparend betreiben, da ein Zweitaktmotor im Schubbetrieb nicht gut läuft und Lastwechsel, wie sie beim Anfahren auftreten nicht gut sind. Muss also ein Motor mit besserem Lastwechselverhalten her, der Viertaktmotor mit Selbstzündung: der Dieselmotor.


    Dann muss das Auto möglichst groß, aber gleichzeitig möglichst leicht sein. Der Motor sollte so dimensioniert sein, dass sein Leistungsgewicht bei ca. 15 kg/kW liegt, wenn er im Auto eingebaut ist. Also ein Auto, das 1500 kg wiegt, sollte einen Motor mit 100 kW haben. Die Literleistung des Motors darf nicht zu hoch sein. 50 kW/dm³ sind da ein guter Richtwert. Der Luftwiderstandsbeiwert sollte möglichst klein sein. Dann kommt noch ein möglichst lang übersetztes Getriebe, das auf einen elastischen Motor abgestimmt ist und zu guter letzt der Bleifuß! Wenn ich entspannt fahre, komme ich auf unter 4 Liter / 100 km, dasselbe Auto lässt sich, wenn man es stark tritt auch mit 6l / 100km fahren.

    Gestern Abend mit einem Löschgruppenfahrzeug zum Unwettereinsatz gefahren, gab sehr gute Rettungsgassen sowohl in der Stadt als auch auf der Autobahn, wir sind gut durchgekommen. Zwar die üblichen Verdächtigen, die mal wieder nichts gepeilt haben, aber im Allgemeinen kein Problem, der Platz war sofort da.

    Gestern hat ein Maschinist unserer Feuerwehr beim Unwettereiunsatz ein HLF mit Allradantrieb und größerer Wattiefe in einer Unterführung versenkt, die voll mit Wasser war... Da hilft kein Antrieb mehr...

    Die Art der Antriebsachse sollte immer vom Einsatzzweck des Fahrzeuges abhängen. Irgendein Pkw, sagen wir mal ein normaler Kombi, kann irgendeine Antriebsart haben. Allradantrieb ist aber absoluter Unfug, das erhöht die Anschaffungs-, Wartungs-, und Unterhaltskosten eines Fahrzeuges. Zur Fahrsicherheit trägt es nicht wirklich etwas bei, (es sei denn, der Motor des Fahrzeuges entwickelt ein sehr hohes Drehmoment, so ab 500 Nm aufwärts, was aber ohnehin absolut unsinnig in einem normalen Pkw ist). Frontangetriebene Pkw neigen zum Untersteuern, dadurch bremsen die Vorderräder durch das Schieben in einer zu schnell gefahrenen Kurve ab und erhöhgen so die Fahrsicherheit. Frontantriebe sind preiswert herzustellen und massentauglich. Beim Hinterradantrieb neigen die Wagen zum Übersteuern, das ist aber mit modernen Fahrsicherheitssystemen kein großes Problem mehr. Insofern egal, was man einbaut, nur kein Allrad, weil es unsinnig ist. Bei offroadtauglichen Fahrzeugen ist Allradantrieb sinnvoll. Aber das wärs auch schon, eigentlich keine große Sache.

    Prinzipiell ist eine Grenze von 0,0 ‰ sinnvoll. Alkohol- und Drogeneinfluss sind nicht zu unterschätzen, wer schon gesehen hat, was dabei beim Führen eines Kraftfahrzeuges passieren kann, wird Alkohol in jeder Form am Steuer ablehnen. Von der Mutter, die ihren eigenen Sohn totgefahren hat, bis hin zu notirschen Säufern ist da alles dabei. Nach der Alkoholfahrt sind folgende Maßnahmen in Abhängigkeit von der Schwere des eventuell hervorgerufenen Unfalls zu ergreifen:


    -Führerschein lange (1 Jahr) einziehen
    -Führerschein lebenslänglich einziehen
    -Kraftfahrzeug einziehen
    -Verbot zum Erwerb und zur Anmeldung von Kfz aussprechen (Das Einziehen der Fahrerlaubnis hält Menschen nicht vom Fahren ab)
    -Gefängnisstrafe


    Die Regeln bei der Verkehrskontrolle finde ich an sich in Deutschland aber sinnvoll.

    Fahre einen Schkoda Superb als Handschalter, hat den VW EA189, 2.0 TDI 103 kW, ich verbrauche ca. 4 Liter Diesel wenn der leer ist, vollgeladen (Vier Personen und Gepäck) maximal 4,5 Liter / 100 km. Wenn ich unbeladen wirklich schleiche (nur maximal ca. 100 km/h), dann verbraucht der rund 3,5 Liter. Der Wagen fährt nie Kurzstrecke, fährt immer im optimalen Drehzahlbereich, ist top in Schuss und hat jetzt nach ca. vier Jahren etwa 110.000 km runter. Mit einer Tankfüllung (55 Liter) kommt man egal bei welcher Fahrweise auf mindestens 1000 km, meistens aber auf 1200 km, wobei der Wagen meist vorher wieder vollgetankt wird. Weiter als 1250 km wollte ich es aber mit einer Tankfüllung noch nicht probieren.

    Prinzipiell ist es so, dass jeder Bürger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen darf. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft muss eine Ermittlung aufnehmen. Selbst wenn von vornherein klar ist, dass es vollkommen sinnlos ist. Wenn du einen Beifahrer als Zeugen hast, der es sieht, dann könntest du sogar ohne Dashcam die Anzeige erstatten, der Beifahrer kann dann als Zeuge aussagen. Die Dashcamaufzeichnung als Beweismittel zuzulassen ist nur richtig. Denn: Der häufigste Verstoß gegen die StVO in Deutschland ist die Geschwindigkeitsübertretung. Und die lässt sich mit der Dashcam nicht zweifelsfrei nachweisen. Folglich würde die Dashcamaufzeichnung also meines Erachtens keinen zu starken Anstieg der Anzeigen mit sich bringen. Dass Menschen sich ernsthaft auf die Lauer legen, und mit ihren Dashcams jeden Verstoß aufzeichnen und alles zur Anzeige bringen sei ihnen erlaubt. Ich habe dabei überhaupt nichts zu verlieren, da ich grundsätzlich nie vorsätzlich die Regeln der StVO missachte. Und falls doch: Dann habe ich einen Fehler gemacht, für den ich gerne in die Tasche greife. In Deutschland sind die Strafen im Straßenverkehr ohnehin der reinste Witz (auf der Autobahn 19 km/h zu schnell - 20€ Strafe...) In der Schweiz wird das Kfz eingezogen, in Schweden landet man mitunder im Gefängnis und in der Slowakei dürfen die Verkehrspolizisten die zu zahlende Strafe nach Ermessen festlegen. Renitente uneinsichtige notorische Zuschnellfahrer zahlen so schnell den Höchststrafsatz von 650€. (https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SlowakeiSicherheit.html). Personen öffentlich an den Pranger stellen ist und bleibt ohnehin verboten. Sascha verpixelt ja auch nicht grundlos in seinen Videos.