Diese Standspurüberholer jedoch durch blockieren der Standspur ohne Panne aufzuhalten erfüllt ebenso einen Straftatbestand, nennt sich dann Nötigung.
Auslegungssache. Für meine begriffe halte ich lediglich eine rettungsgasse frei.
Ganz abgesehen davon sollte man dies deshalb nicht tun, weil ich es, nicht nur in meiner Fernfahrerzeit, sondern auch in den letzten ein, zwei Jahren mehrfach erlebt habe, das Rettungskräfte wegen der Unfähigkeit der Autofahrer eine Gasse zu bilden auf eben jene pfiffen und ihrerseits über die Standspur versuchten die Unfallstelle zu erreichen.
Ja das habe ich auch schon erlebt.
Wenn jedoch alle halb recht auf den standstreifen fahren brauchen die rettungsfahrzeuge auch nicht mehr sich über den standstreifen kämpfen weil eine freie Rettungsgasse bestehen würde.