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letzter Beitrag von Regensburger am

Standstreifen nutzen nach Beschleunigungsstreifen?

  • Moin,


    ich bin gestern auf die Autobahn aufgefahren und links neben mir fuhr ein Van. Als ich beschleunigte mit meinem Auto (Mitsubishi Colt CZ3 1.3) hat der wohl auch beschleunigt und ich kam nicht mehr an ihm vorbei. Hinter ihm war ein LKW und da habe ich mich an Saschas Videos erinnert, wo er sich immer aufregt, dass die Autofahrer auf dem Beschleunigungsstreifen bremsen. Also hab ich weiter Vollgas gegeben und bin dann auf dem Standstreifen an dem Van vorbei gekommen. Ich fahre eher selten auf der Autobahn und nun ist natürlich die Frage, war das überhaupt erlaubt und richtig so? Bisher habe ich nur gelesen, dass man nicht auf dem Beschleunigungsstreifen stehen bleiben soll und den Standstreifen nicht befahren darf. Daraus ergibt sich aber ein Problem, wenn der Platz nicht reicht :whistling:


    Kann mir jemand sagen ob das richtig war oder was hätte anders machen sollen?


    Grüße
    betaros

  • Es ist wohl verboten aber ich hätte es wahrscheinlich auch so gemacht (jedoch nur wenn ich die entsprechende Übersicht über den Standstreifen hätte, also im absehbaren Berich halten kann, wie auch generell). Anhalten wäre viel zu gefährlich finde ich. Klar wenn sich dann auf dem Standstreifen ein liegen gebliebenes Auto befindet dann natürlich anhalten, keine Frage. Aber stehen bleiben? Wäre viel zu gefährlich, danach kommt der nächste und rechnet nicht damit und muss voll bremsen und wenn hinter dem noch welche fahren? Die Situation kann ich nicht beurteilen aber wenn hinter dem LKW nichts mehr gewesen wäre hätte ich vielleicht sogar gebremst und mich hinter dem LKW fallen lassen und dann da hin, insofern da genügend Platz gewesen wäre.


    Hier mal noch ein interessanter Link:


    Ist eben, gerade auf einer sehr vollen Autobahn nicht immer einfach.

  • Standstreifen (auch Pannenstreifen genannt) dürfen in der Regel nicht befahren werden sondern sind für Pannenfahrzeuge gedacht die nicht mehr weiter fahren können.


    Beim Beschleunigungsstreifen gilt das man auf diesem Streifen bis zum Anschlag beschleunigen darf und auch sollte, laut StVO darf der Beschleunigungsstreifen nicht überzogen werden und sollte man nicht auf die Autobahn auffahren können muss man am Ende halten und auf eine Lücke warten.


    Ich für meinen Teil überziehe aber lieber den Beschleunigungsstreifen als das ich am Ende des Streifen halte, Voraussetzung dafür ist natürlich das am Ende des Streifens keine Leitplanke die Weiterfahrt verhindert. Der Grund dafür ist der das ich es für extremst gefährlich halte am Ende des Beschleunigungsstreifens zu halten und auf eine Lücke zu warten, von 0 auf 80 zu beschleunigen dauert bei normalen Fahrzeugen einige Sekunden und in dieser Zeit rauschen von hinten wieder andere Fahrzeuge heran. Der Nachfolgende Verkehr hat es auch schwer die Geschwindigkeit des gerade auffahrenden einzuschätzen wenn er aus dem Stand beschleunigt.


    Es heißt zwar das man den Standstreifen nicht befahren darf aber ich bezweifle das man dafür bestraft wird wenn man dabei von der Polizei gesehen wird, selbst wenn wäre es mir egal und bezahle die 50€ lieber als mich unnötig in Gefahr zu bringen und andere noch dazu.


    Das was Sascha in seinen Videos oft bemängelt ist das viele Fahrer erstmal Vollgas geben, am Ende schnallen das die Spur aus geht und dann wieder in die Eisen gehen oder Sascha nebenher fahren und auf ein Wunder hoffen. Die anderen sind diejenigen die mit 40 oder 50 die Auffahrt hoch kriechen und dann nicht in die Gänge kommen und im schlimmsten Fall einfach rausziehen und den fließenden Verkehr zwingen den Anker zu werfen.



    Es ist mir selbst erst recht selten passiert das ich den Beschleunigungsstreifen überziehen musste, aber ich ziehe es vor den Streifen zu überziehen als im Stand rauf beschleunigen zu müssen. Laut StVO kostet das befahren des Standstreifens 50€ aber das bezieht sich eigentlich hauptsächlich auf diejenigen die einen Kilometerlangen Stau umgehen wollen und dann über den Standstreifen zur Ausfahrt fahren. Ich denke 98% der Polizisten drücken ein Auge zu wenn sie jemanden sehen der 50m über den Standstreifen abkürzen will, in der Regel greifen die erst ab 100 oder 150m ein. Das überziehen des Beschleunigungsstreifens ist zwar laut StVO nicht erlaubt (und oben drauf würde das "Rechts überholen" drauf kommen), aber selbst da dürften die meisten ein Auge zudrücken.


    Wir sind zwar in Deutschland, aber auch Polizisten sind nur Menschen und drücken mal ein Auge zu.

  • Das beruhigt mich schon mal etwas. Ich denke mal, dass wenn ich nochmal in so eine Situation komme wieder das gleiche machen werde und mit Vollgas über den Standstreifen gehe :) Anhalten halte ich auch für zu gefährlich. Mein Colt braucht von 0 auf 80 kmh einfach zu lange X/

  • Auch meiner Information nach musst du am Ende anhalten und warten bis eine Lücke entsteht.


    Ich für meinen Teil würde das aber nie so machen(ausgenommen Baustellen). Ich halte es für absolut ungefährlicher 100m auf dem Pannenstreifen zu fahren anstatt am Ende eine Vollbremsung hinzulegen, den ganzen Verkehr aufzuhalten und dann auf eine Lücke zu warten und aus dem Stand auf zu fahren. Diese Lücke muss ja dann riesig sein.


    Ich deiner Situation hätte ich wahrscheinlich mich zurückfallen lassen (nicht bremsen) und dann direkt nach dem Van wieder Gas um dem LKW nicht zu nahe zu kommen.
    Es kann halt nicht immer glatt gehen. Ich musste auch schon einmal tatsächlich anhalten, da der Beschleunigungsstreifen zu ende war und eine Baustelle den weg versperrte. Dann musste ich auf eine lücke warten.. Das war schrecklich-.- und mit wenig PS die Hölle :D

    Heckantrieb ist für die Straße, Allrad fürs Gelände, und Frontantrieb eine Notlösung.

  • Ich würde jetzt mal behaupten, dass das Befahren des Seitenstreifens in einem solchen Fall nicht verboten ist. (Das heißt nicht, dass es erlaubt ist!) §18 Absatz 6 StVO sagt: "Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten." In §18, der die Benutzung von Kraftverkehrsstraßen und Autobahnen regelt, steht jedoch nicht, dass man nicht auf dem Seitenstreifen fahren darf, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht. Da man aber definitiv nicht anhalten darf, bleibt gar nichts anderes übrig als über den Seitenstreifen zu fahren, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht. Es scheint mir also weder explizit verboten, noch explizit erlaubt zu sein, dies zu tun.


    In Österreich ist es in jedem Fall erlaubt, den Pannenstreifen zum Beschleunigen zu befahren, siehe §46 Absatz 4d der StVO.

  • Den Standstreifen als Abfahrt zu nutzen ist in meinen Augen dann in Ordnung wenn man die letzten paar Meter einfach abkürzen möchte und mit angepasster Geschwindigkeit fährt, vor allem wenn man die Stelle erreicht an der die Abfahrt beginnt. Viele fahren da ab ohne nochmal in den Spiegel zu schauen, man rechnet auch eigentlich nicht damit das da einer über den Standstreifen kommt und dann kracht es und ein simpler Auffahrunfall zusätzlich zum eigentlichen Stau macht das ganze unnötig schwer.


    Auch wenn es laut StVO nicht zulässig ist halte ich es für richtig den Standstreifen im Ausnahmefall als Verlängerung zum Beschleunigungsstreifen zu verwenden.



    Ich weis jetzt nicht genau wie das ineinander greift, aber laut StVO soll man am Ende des Streifens stehen bleiben (wenn man nicht auffahren konnte) und auf eine passende Lücke warten. Gleichzeitig ist allerdings das Halten auf dem Beschleunigungsstreifen unzulässig. Ich nehme mal an unter "halten" versteht sich in diesem Fall das Parken. Laut StVO gilt das Fahrzeug ab dann geparkt wenn man das Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten stehen bleibt. Beim warten auf eine passende Lücke könnten aber durchaus mal mehr als 3 Minuten vergehen, demnach parke ich ab diesem Zeitpunkt auf dem Beschleunigungsstreifen was ja wiederum unzulässig ist.


    Korrigiert mich bitte wenn ich da einen Denkfehler drin habe.

  • Ich würde jetzt mal behaupten, dass das Befahren des Seitenstreifens in einem solchen Fall nicht verboten ist. (Das heißt nicht, dass es erlaubt ist!) §18 Absatz 6 StVO sagt: "Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten." In §18, der die Benutzung von Kraftverkehrsstraßen und Autobahnen regelt, steht jedoch nicht, dass man nicht auf dem Seitenstreifen fahren darf, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht. Da man aber definitiv nicht anhalten darf, bleibt gar nichts anderes übrig als über den Seitenstreifen zu fahren, wenn der Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht. Es scheint mir also weder explizit verboten, noch explizit erlaubt zu sein, dies zu tun.


    In Österreich ist es in jedem Fall erlaubt, den Pannenstreifen zum Beschleunigen zu befahren, siehe §46 Absatz 4d der StVO.

    Hier scheint es einen Widerspruch zu geben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es eine Artikel gibt(ich weiss leider nicht mehr welchen), indem steht das der Pannenstreifen NICHT zur Fahrbahn gehört.

    Heckantrieb ist für die Straße, Allrad fürs Gelände, und Frontantrieb eine Notlösung.

  • Also soweit ich mich erinnern kann, muss man in Deutschland, sobald der Beschleunigungsstreifen nicht mehr ausreicht um auf die Autobahn zu kommen wirklich stehenbleiben, da der Pannenstreifen nur für Notfälle benutzt werden darf. Wobei ich das schon fast als Notfall auslegen würde...


    Ich habs einmal erlebt, dass vor mir einer nicht richtig Gas gegeben hat und dann am Ende stehengeblieben ist...ich hab den dann natürlich angehupt und hat auch ne Weile gedauert bis wir dann auf die Autobahn gekommen sind...


    So was finde ich einfach saugefährlich und riskant!


    Da fahre ich wirklich lieber mal ein paar Meter auf dem Standstreifen (da reichen ja oft 10-20m aus) um mich dann in den fließenden Verkehr einzuordnen, als dass ich da stehenbleibe...


    Ich finde, dass da mal das Gesetz irgendwie genauer angepasst werden sollte.


    Irgendwie: Der Pannenstreifen darf nicht befahren und ist nur für Notfallsituationen zu verwenden (darunter zählen: Pannen, blockierte Spuren). Am Ende des Beschleunigungsstreifens darf, ein komplett einsehbarer und freier Pannenstreifen vorausgesetzt, dieser für wenige Meter, soweit nicht anders möglich, noch zum beschleunigen benutzt werden um eine mögliche Unfallsituation zu vermeiden.


    So oder so ähnlich stelle ich mir einen Zusatzparagraphen in der StVO vor :D

    If you can park it and not turn around to look at it, you haven`t bought the right car!


    "Speed has never killed anyone. Suddenly becoming stationary, that`s what gets you." (J.C.)

  • Der Pannenstreifen darf als Verlängerung des Beschleunigungsstreifen zum auffahren genutzt werden, solange dieser nicht durch andere Fahrzeuge oder Gegenstände belegt und eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen ist.


    So das sollte ein bissel nach Beamtendeutsch klingen :D

    Heckantrieb ist für die Straße, Allrad fürs Gelände, und Frontantrieb eine Notlösung.

  • Mein Fahrlehrer sagte mir, wenn ich in eine solche Situation kommen sollte, sollte ich auf dem Standstreifen weiterfahren, auch wenn es verboten ist und mit (ich glaube) 20 € bestraft wird. Anzuhalten ist einfach gefährlich, da ein Auffahrunfall droht.


    Der Pannenstreifen darf als Verlängerung des Beschleunigungsstreifen zum auffahren genutzt werden, solange dieser nicht durch andere Fahrzeuge oder Gegenstände belegt und eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen ist.


    So das sollte ein bissel nach Beamtendeutsch klingen

    In der Fahrschule hieß es, dass wir in der Prüfungsfahrt anhalten müssen, sonst fallen wir durch. In § 2 Abs. 1 StVO heißt es ja ausdrücklich: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."

    Zitat

    Wenn man sein Auto heiraten könnte, würde ich es tun, bis dass der TÜV uns scheidet!

    - Ich

  • Das unzulässige benutzen des Standstreifens wird mit 50€ geahndet. Für diejenigen die über den Standstreifen zur Abfahrt über lange Strecken abkürzen und dann noch hirnlos durch ballern ist das viel zu wenig, für jemanden der nur weiter beschleunigt um sicher auffahren zu können ist diese Strafe in meinen Augen nicht Gerecht.


    Aber selbst wenn es 100€ kosten würde, ich würde dennoch über den Standstreifen weiter beschleunigen weil mir mein eigenes Leben weit mehr Wert, das schlechte Gewissen welches garantiert kommt wenn man andere mit hinein zieht und im schlimmsten Fall tötet kommt noch oben drauf.


    Ich wage aber zu bezweifeln das eine solche Strafe vollzogen wird. Wenn man tatsächlich dafür bestraft werden sollte müsste man erstmal Einspruch einlegen und gegebenfalls über die Gerichte gehen, auch wenn es "nur" 50€ sind würde ich es tun da ich darin eine ungerechte Bestrafung sehe. Ungerecht deshalb weil das halten am Ende des Streifens sehr gefährlich ist und das Unfallrisiko drastisch erhöht, sei es durch Unachtsamkeit des Fahrzeugs hinter einem oder durch die schwierige Lage aus dem Stand auf eine Autobahn aufzufahren, insbesondere dann wenn der Streckenabschnitt ohne Tempo-Limit ist.



    Die Gesetze bzw. die einzelnen Paragraphen der StVO wurden entworfen zu einer Zeit als noch eine recht überschaubare Menge an Fahrzeugen auf den Straßen unterwegs waren, mittlerweile ist es ja eigentlich überall die Regel das man zu gewissen Zeiten grundsätzlich mit viel Verkehr auf den Autobahnen zu rechnen hat. Ich würde es stark befürworten würden diese Verordnungen nochmals überarbeitet und entsprechend angepasst werden. Sollte es keine Änderung der Verordnungen geben müssten die Beschleunigungsstreifen von 250m auf 300m erweitert werden, diese 50m sind in solchen Fällen meistens die fehlenden Meter.



    Unser Herr Dobrindt sollte sich nicht nur mit der Zukunft befassen, sondern auch mal in die Vergangenheit blicken und der Gegenwart eine Politur verpassen.

  • Ich finde es ist viel sicherer auf dem Pannenstreifen zu beschleunigen als auf dem Beschleunigungsstreifen zu bremsen oder sogar zu halten.


    So sehe ich das aber auch NUR bei Autobahnen. Landstraßen o.ä. die solche auffahrten haben stellen eine andere Sachlage dar. Dort bin ich der meinung haben die auffahrenden anzuhalten.

  • auf Landstraßen hab ich bis jetzt auch keinen standstreifen gesehen bzw dort Ost nach dem Beschleunigungsstreifen Schluss


    Dementsprechend guckt man da auch vorher und fährt dann langsam falls Mega viel Verkehr kommt


    <<<vorausschauendes Fahren >>>

    Krasse Autos sind nur die wo M. Malmedie Angst hat


    Stelle als MBZSA zu vergeben


    Zu finden auf Kanal 9

  • Man könnte auch die Beschleunigsstreifen entfernen und pauschal sagen: Der Pannenstreifen darf nach Auffahrten nur solange befahren werden bis ein gefahrloses einfädeln in den fliesenden Verkehr gewährleistet ist.

    Heckantrieb ist für die Straße, Allrad fürs Gelände, und Frontantrieb eine Notlösung.

  • Man könnte auch die Beschleunigsstreifen entfernen und pauschal sagen: Der Pannenstreifen darf nach Auffahrten nur solange befahren werden bis ein gefahrloses einfädeln in den fliesenden Verkehr gewährleistet ist.


    Das haut deshalb nicht hin weil der Standstreifen als solches ja im eigentliche Sinne für Pannenfahrzeuge gedacht ist, also Fahrzeuge die nicht mehr aus eigener Kraft fahren können. Entfernt man jetzt den Beschleunigungsstreifen und gewährt den Standstreifen als Beschleunigungsstreifen kann es passieren das innerhalb der Beschleunigungszone ein Pannenfahrzeug steht. Die Beschleunigungsstreifen sind durch die Markierungen klar von der eigentlichen Fahrbahn und von dem Standstreifen abgetrennt, würden diese Markierungen fehlen kann es durchaus passieren das dann dort ein Pannenfahrzeug steht und den auffahrenden Verkehr blockiert. Die wenigsten mit einer Panne wären in dieser Situation in der Lage eine ausreichende Strecke für die auffahrenden Fahrzeuge frei zu lassen. Die Markierungen am Boden übernehmen in diesem Fall das denken.


    Das mag sich doof anhören und der gesunde Menschenverstand verrät einem ja eigentlich das man dort nicht stehen sollte, aber wären wir noch in Deutschland ginge alles nach dem gesunden Menschenverstand?

  • Das haut deshalb nicht hin weil der Standstreifen als solches ja im eigentliche Sinne für Pannenfahrzeuge gedacht ist, also Fahrzeuge die nicht mehr aus eigener Kraft fahren können. Entfernt man jetzt den Beschleunigungsstreifen und gewährt den Standstreifen als Beschleunigungsstreifen kann es passieren das innerhalb der Beschleunigungszone ein Pannenfahrzeug steht. Die Beschleunigungsstreifen sind durch die Markierungen klar von der eigentlichen Fahrbahn und von dem Standstreifen abgetrennt, würden diese Markierungen fehlen kann es durchaus passieren das dann dort ein Pannenfahrzeug steht und den auffahrenden Verkehr blockiert. Die wenigsten mit einer Panne wären in dieser Situation in der Lage eine ausreichende Strecke für die auffahrenden Fahrzeuge frei zu lassen. Die Markierungen am Boden übernehmen in diesem Fall das denken.


    Das mag sich doof anhören und der gesunde Menschenverstand verrät einem ja eigentlich das man dort nicht stehen sollte, aber wären wir noch in Deutschland ginge alles nach dem gesunden Menschenverstand?

    Ja das stimmt. Ich weiß ja nicht wie es dir geht, aber ich habe schon Pannenfahrzeuge auch auf dem Beschleunigungsstreifen stehen sehen. Wenn die nämlich nicht mehr fahren können, dann auch nicht mehr vom Beschleunigungsstreifen runter ;) :D Gleiches gilt für den Verzögerungsstreifen(oder wie der heißt).

    Heckantrieb ist für die Straße, Allrad fürs Gelände, und Frontantrieb eine Notlösung.

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