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letzter Beitrag von Wolfgang b am

Dashcam-Aufnahmen in Bußgeldverfahren zugelassen

  • Wie einige vielleicht gelesen haben dürften, hat das OLG Stuttgart eine Dashcamaufnahme in zweiter Instanz für ein Bußgeldverfahren als zulässig erklärt. Im konkreten Fall ging es um einen Rotlichtverstoß, der nur deshalb geahndet werden konnte, da ein anderer Verkehrsteilnehmer diesen mittels einer Dashcam festgehalten hatte. Der schuldige Fahrer fuhr demnach über eine Ampel, die bereits länger als eine Sekunde lang rot war, und wurde in erster Instanz zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.
    Ohne die Dashcamaufnahmen eines anderen Fahrers, die dieser ohne Anlass aufgenommen hatte, wäre es nie zu der Verurteilung gekommen.


    Was haltet ihr davon? Ich finde Dashcams und deren Aufnahmen durchaus sinnvoll, vor allem wenn es darum geht, z.B. bei einem Unfall die Schuldfrage zu klären (was in DE ja nicht immer ganz einfach ist, da die Dashcamaufnahmen erst mal als Beweismittel zugelassen werden müssen). Aber bei einem Bußgeldverfahren? Klar, man hat auch nicht über rote Ampeln zu fahren, keine Frage...


    Ich besitze keine Dashcam, von daher stellt sich mir die Frage auch nicht, aber würdet ihr solche Aufnahmen weitergeben? Wir reden hier jetzt einfach nur von einem Verstoß ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, da würde das wohl wieder anders aussehen.

  • Ich finde das angesprochene Urteil problematisch, weil das durchaus auch als falsches Signal interpretiert werden kann, das jetzt jeder der sich über einen krassen Verkehrsverstoß ärgert zur Polizei gehen und Anzeige erstatten kann. Wenn Sascha z.B. jeden Verstoß dieses Kalibers speichern würde und einmal im Monat zur Polizei fährt müsste für ihn wahrscheinlich ein neuer Beamter eingestellt werden, um seine Anträge zu bearbeiten, so viele krasse Verstöße wie er regelmäßig erlebt.
    Das Urteil ist nichts anderes als ein Aufruf zur Selbstjustiz, da kann ja jeder übellaunige Choleriker einfach Hobbycheriff spielen!
    Außerdem ist das eine Zweckentfremdung der Dashcam, die nur dafür da sein darf, um die Schuldfrage bei einem Unfall zu klären und sich ggf. zu entlasten.
    Ich bin eher selten auf der Seite der Datenschützer, mir ist es egal ob die Amerikaner oder von mir aus auch der BND meine Nachrichten und Telefonate ausspioniert, wenn die nichts besseres zu tun haben, aber in diesem Fall wurden sämtliche Datenschutzrechtlinien mit Füßen getreten. Ich möchte nicht das Gefühl haben, das jeder Hintermann von mir, ein potenzieller Hobbypolizist ist - wir sind hier nicht im Überwachungsstaat Nordkorea, mir reicht schon das ungute Gefühl bei jedem dunklen Kastenwagen am Straßenrand.
    Noch mal zum konkreten Fall. Der Rotlichtverstoß reicht mir bei weitem nicht um den anzeigen zu dürfen(auch wenn das kein Kaverliersdelikt ist!!), in bestimmten Fällen wie zum Beispiel den Kandidaten aus dem weltbekannten Video #48 bei Sascha hätte ich das Gericht noch verstehen können, wobei da auch die Frage ist bei welcher Schwere des Verstoßes man so eine Klage zulässt. Zumindest bei absichtlich grob fahrlässigen/gefährlichen Manövern wäre das mal eine Überlegung wert.


    Aber Grundsätzlich ist das Urteil in dem Fall völlig daneben.
    Ich finde dieses Urteil sowieso komplett verwunderlich. Sascha wird unter seinen Videos oft gefragt warum eher die Verstöße die er aufzeichnet nicht anzeigt.
    Antwort 1: Keine Lust/keine Zeit
    Antwort 2: das ist Aufgabe der Polizei/ das steht ihm nicht zu
    Antwort 3: GENAU DAS IST JA DER GRUND WARUM ES ÜBERLEGUNGEN GIBT DASHCAMS ZU VERBIETEN, WEIL LEUTE MIT IHREN AUFNAHMEN DAHIN GEHEN UND SO ETWAS IN SCHAREN ANZEIGEN.
    Umso verwunderlicher dieses Urteil, das doch genau diesen Effekt haben wird!!!

  • Das Urteil ist nichts anderes als ein Aufruf zur Selbstjustiz, da kann ja jeder übellaunige Choleriker einfach Hobbycheriff spielen!

    Naja, Selbstjustiz würde ja schon mal beinhalten, dass der Hobbysheriff nicht die Behörden einschaltet, sondern selbst die Bestrafung übernimmt.


    Anzeigen kann man ja auch ohne Dashcam jemanden, den man bei einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beobachtet, nur stünde es da dann Aussage gegen Aussage. Und niemand würde wohl auf die Idee kommen, normale Kameras oder Fotohandys zu verbieten, nur weil es vielleicht ein paar übereifrige Kandidaten gibt, die Falschparker fotografieren und beim Ordnungsamt anzeigen ;-)


    Ich bin mir nicht mal sicher, dass die Leute jetzt »in Scharen« zu den Behörden laufen und Dinge anzeigen, dafür müssten die auch schon a) weiter verbreitet sein und b) auch genug anzeigbares vor den vorhandenen Dashcams passieren. Beides hält sich ja in DE ja noch in Grenzen, wir sind ja (noch) nicht in Russland (wers noch nicht kennt sucht mal nach Dashcam Russia bei Youtube, da fehlen einem echt die Worte).


    Ich sehe das noch relativ entspannt: das Urteil sagt ja im Prinzip nur aus, dass solches Material als Beweismittel anerkannt werden kann, aber nicht muss. Ein Gericht kann also auch weiterhin entscheiden, dass in einem anderen Fall ein Dashcamvideo nicht als Beweis zugelassen wird, zumindest habe ich das so verstanden. Legal ist es aber erst einmal, so eine Kamera zu installieren, und das finde ich schon mal recht gut.


    MfG

  • Genau diese Bedenken hatte ich auch Kickphlipp . Aus dem Verlinkten Artikel geht leider auch nicht ganz eindeutig hervor, wer das nun genau zur Anzeige gebracht hat, allerdings wird der Verwender der Dashcam hier als Zeuge benannt. Insofern könnte es durchaus möglich sein, das eine Polizeistreife den Vorfall beobachtete und die Aufnahmen der Dashcam als Beweismittel heranzog. In dem Artikel heißt es zudem (Zitat): "...der Zeuge,... ...,habe sich auch nicht unter Duldung oder Förderung durch die Behörde zu einem "Selbsternannten Hilfssheriff" aufgeschwungen." (Zitat Ende, Zitatquelle). Weiterhin heißt es sinngemäß, das dieser Verstoß auch z.B. durch eine stationäre Überwachungsanlage hätte festgestellt werden können.
    Eine für mich saubere Lösung wäre etwa, das die Verstöße an sich wie bisher von einer Amtsperson (meist Polizei) beobachtet werden müssen, die Aufzeichnungen einer zufällig mitlaufenden Dashcam jedoch als Beweismittel zulässig wären.


    Edit: Falls das mit dem Zitat und der verlinkten Quelle so nicht in Ordnung ist, bitte einfach das Zitat rausschmeißen, man kann es ja im ursprünglich verlinkten Artikel nachlesen, danke.

    Ich bin wie ich bin

    die einen kennen mich

    die anderen können mich....

    Gaston, Kult-Modellbauer im Miniatur Wunderland, Hamburg .

  • @OliBerlinZugegeben. Ob es sich hierbei um Selbstjustiz handelt, naja......kenne jetzt die genaue Definition nicht (habe auch überlegt ob ich es schreiben soll, mir ist aber kein besseres Wort eingefallen)....aber den Einwand lass ich gelten.
    Generell war mein Kommentar (extra) etwas überspitzt und vielleicht an einigen Stellen auch über trieben, aber ich denke meine Meinung dazu ist trotzdem klar: Wenn man bei einer roten Ampel (qualifizierter Rotlichtverstoß- welch großartiger Begriff ;-) schon anfängt.....Aber auch ich bin nicht übermäßig besorgt über das Urteil (da gibt es andere Dinge über die man aktuell besorgt sein muss wenn man die Nachrichten sieht), trotzdem finde ich es daneben.
    Aber Dashcam-Urteil hin oder her: Bitte einfach Fahrnünftig fahren, dann gibt es auch diesbzgl. gar keine Probleme :D


    Grüße zurück

  • Wolfgang b
    Auch ich (und sonst vermutlich auch kaum einer) kenne nicht die Einzelhalten zu den Fall, sondern habe nur einen kurzen Artikel dazu gelesen. Dennoch ist es für mich klar daraus hervorgegangen das dieser Vorfall NUR von der Person mit der Dashcam beobachtet wurde und das der Vorfall NUR auf Grund dieser Tatsache verhandelt wurde.
    Es fällt mir schwer zu glauben das diese Person sich nicht als Hilfscheriff fühlt (ist ja auch klar das er das sagt) was veranlasst einen auch sonst dazu sowas anzuzeigen (auch wenn man sich natürlich über so etwas ärgert) Ich bin generell kein Freund von Anzeigen, wenn es (für das eigene Seelenheil) nicht unbedingt sein muss. Aber vielleicht hat er sich auch totgeärgert über den Rotlichtfahrer und konnte 1 Woche deswegen nicht schlafen, man weiß es nicht, alles nur Spekulationen. Eigentlich hat es der Rotlichtfahrer ja auch verdient.
    Ich bin bei dir, mit deiner Aussage das Dashcams als Unterstützende Beweiskraft für die Polizei verwendet werden dürfen, aber damit muss es auch gut sein


    Gruß Kickphlipp

  • Dis bisherige Diskussion kann ich in dieser Form nicht nachvollziehen. Diejenigen, die sich hier gegen sogenannte "Hilfsscheriffs" aussprechen, nennen als Begründung bisher (oder habe ich etwas überlesen?) nur, dass damit der Datenschutz verletzt wird, Behörden mehr Arbeit haben und es angeblich "Selbstjustiz" sei.


    Das Datenschutzargument teile ich in gewisser Weise, dazu weiter unten mehr.


    Die Argumente "Arbeit für die Behörden" und "Selbstjustiz" teile ich nicht. Ein Fahrer, der 6 Sekunden nach dem Lichtzeichenwechsel noch das Rotlicht missachtet, hat zu recht Konsequenzen zu erwarten. Ich hätte erstmal* (*unter Vorbehalt, siehe weiter unten) überhaupt nichts dagegen, wenn solche Verstöße (wie auch die meisten anderen Verstöße, für die man den Lappen erstmal einen Monat oder länger abgeben darf) häufiger geahndet werden würden.
    Warum sollen Fahrer, die wissen, wo Rotlichtblitzer stehen oder wo regelmäßig Kontrollen stattfinden, besser wegkommen, als welche, die zufällig das "Pech" haben, dass ihr Fehler von der Polizei oder einer stationären Anlage erfasst wird? Ich fände es auch gut, wenn Sascha wirklich krasse Verstöße (Überholen trotz fehlender Sicht, Überholen eines LKW über den Standstreifen, LKW mit 110km/h oder mehr, massives Unterschreiten des Abstands (<1/10 des geforderten Mindestabstands), Abdrängen etc. ohne nennenswerten Mehraufwand (!) anzeigen könnte.
    Wenn jeder Verkehrsteilnehmer derartige Verstöße effizient und unparteiisch aufzeichnen und anzeigen könnte, hätte das für die Sicherheit auf den Straßen einen weitaus größeren Effekt als viele (vor allem stationäre) Kontrollen.


    Einige Argumente dagegen (die nur bedingt etwas mit Datenschutz zu tun haben) wurden jedoch bisher nicht genannt:


    1.: Viele Verstöße können gar nicht Beweis-sicher dokumentiert werden:
    Geschwindigkeit: Dafür sind geeichte Geräte notwendig, sowie (wenn es sich nicht um stationäre Blitzer handelt) auch noch das Erfüllen bestimmter Auflagen, z.B. eine Mindestmessstreckenlänge, über die ein Mittelwert gebildet wird. Diese Auflagen kann beinahe nur ein ProVida-Fahrzeug der Polizei erfüllen und niemals ein LKW.
    Überholen trotz fehlender Sicht, LKW-überholen über den Standstreifen und Abstandsverletzungen erfordern ebenfalls zumindest eine geeichte Geschwindigkeitsmessung, weil diese Verstöße beispielsweise bei 30km/h in aller Regel fast keine Konsequenzen haben.


    2.: Manche Verstöße haben eine Vorgeschichte. Dies bemerkt man z.B. in den Videos, um die es in diesem Thread (klick mich) geht. Im schlimmsten Fall kann jemand eine Handlung provozieren und anschließend nur das Filmmaterial von der Gegenreaktion bei der Polizei einreichen. Oder es könnte jemand eine andere Person stalken und solange verfolgen, bis diese Person zufällig oder sogar unter Druck gesetzt Verkehrsverstöße begeht.


    3.: Selbst wenn die Technik immer besser wird: Videomaterial ist manipulierbar. Auf den Rotlichtverstoß übertragen heißt das: Wenn das Video an der entscheidenden Stelle stark verlangsamt wurde, können aus einer Zehntelsekunde schnell 6 Sekunden gemacht werden. Beispiel: Meine Dashcam zeichnet eine sehr wenig befahrene Kreuzung auf. Der Fahrer, der bei Rot über die Ampel fährt, ist außer mir der einzige Verkehrsteilnehmer weit und breit, und mein Fahrzeug steht. Dann kann ich in der Nachbearbeitung das Video im Moment des Umschaltens von Gelb auf Rot das Video um den Faktor 60 verlangsamen. Wenn nach einer Zehntelsekunde der Rotlichtsünder im Bild erscheint (eine Zehntelsekunde lang hat er Rot gesehen), sind in dem manipulierten Video, das in dem Moment schon wieder mit voller Geschwindigkeit läuft, 6 Sekunden vergangen sein. Dies fällt nur dann nicht auf, wenn andere Verkehrsteilnehmer im Bild zu sehen sind, die in den 6 Sekunden "Stillstand" urplötzlich in ihrer kontinuierlichen Bewegung verharren.
    Anderes Beispiel: Angenommen, Sascha würde mit 20km/h auf einer kurvigen Landstrasse fahren, um ein "waghalsiges Überholmanöver" zu provozieren, und wird dabei mit rasenden 40km/h (im 70er-Bereich) überholt. Anschließend lässt er das Video mit dreifacher Geschwindigkeit laufen, und es sieht aus, als ob er (60km/h fahrend) von einem PKW mit 120km/h überholt würde. Gleiches wäre bei Abstand denkbar: Ein Video im zäh fließenden Verkehr, Abstand 5 Meter, wird extrem beschleunigt und schon sieht es aus, als würden alle Verkehrsteilnehmer vor einem beim Rasen mit 100km/h nur 5 Meter Abstand halten.


    4.: Die in 2. und 3. genannten Umstände könnten Betrüger gezielt nutzen, um
    - bei fingierten Unfällen die Schuldfrage in ihrem Sinne zu "klären" oder auch nur
    - Verkehrsteilnehmer unter Androhen einer Anzeige zur Zahlung von Geld zu erpressen


    Und das ist letztlich mein Grund, warum ich die genannten Datenschutz- und Selbstjustizargumente nicht unkommentiert stehen lassen möchte, aber wenig dagegen habe, dass Videos nach einer Einzelfallprüfung in Ausnahmefällen als Beweismittel anerkannt werden.


    Insbesondere bei dem durch zwei Raser verursachten Unfall, die sich innerstädtisch nur wenige Fahrminuten von meiner Wohnung entfernt ein illegales Autorennen mit Unfall (5 Schwerverletzte) geliefert haben, freut es mich, dass zumindest ein Teil dieser Tat durch eine Dashcam eines vorschriftsmäßig fahrenden Verkehrsteilnehmers aufgezeichnet wurde. :thumbup:
    Quelle: derWesten (klick mich)


    Ich finde, dass Dashcamvideos bei Verkehrsstraftaten, vor allem mit derartigen Folgen, sehr nützlich sein können (wenn man Manipulation o.ä. ausschließen kann).

  • Prinzipiell ist es so, dass jeder Bürger Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen darf. Die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft muss eine Ermittlung aufnehmen. Selbst wenn von vornherein klar ist, dass es vollkommen sinnlos ist. Wenn du einen Beifahrer als Zeugen hast, der es sieht, dann könntest du sogar ohne Dashcam die Anzeige erstatten, der Beifahrer kann dann als Zeuge aussagen. Die Dashcamaufzeichnung als Beweismittel zuzulassen ist nur richtig. Denn: Der häufigste Verstoß gegen die StVO in Deutschland ist die Geschwindigkeitsübertretung. Und die lässt sich mit der Dashcam nicht zweifelsfrei nachweisen. Folglich würde die Dashcamaufzeichnung also meines Erachtens keinen zu starken Anstieg der Anzeigen mit sich bringen. Dass Menschen sich ernsthaft auf die Lauer legen, und mit ihren Dashcams jeden Verstoß aufzeichnen und alles zur Anzeige bringen sei ihnen erlaubt. Ich habe dabei überhaupt nichts zu verlieren, da ich grundsätzlich nie vorsätzlich die Regeln der StVO missachte. Und falls doch: Dann habe ich einen Fehler gemacht, für den ich gerne in die Tasche greife. In Deutschland sind die Strafen im Straßenverkehr ohnehin der reinste Witz (auf der Autobahn 19 km/h zu schnell - 20€ Strafe...) In der Schweiz wird das Kfz eingezogen, in Schweden landet man mitunder im Gefängnis und in der Slowakei dürfen die Verkehrspolizisten die zu zahlende Strafe nach Ermessen festlegen. Renitente uneinsichtige notorische Zuschnellfahrer zahlen so schnell den Höchststrafsatz von 650€. (https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/SlowakeiSicherheit.html). Personen öffentlich an den Pranger stellen ist und bleibt ohnehin verboten. Sascha verpixelt ja auch nicht grundlos in seinen Videos.

  • Recht interessante Argumentationskette. Die unter Punkt 3. genannten Manipulationen kann man, zumindest bei Rotlichtverstößen, sehr leicht ausschließen. Bei Verlangsamung des Videos fährt nämlich, auch bei einer wenig befahrenen Kreuzung, der Rotlichtsünder selbst ja weiter, im Video würde das dann so aussehen, das er urplötzlich, ohne Aufleuchten der Bremslichter, stark verlangsamt um auf die Kreuzung zu schleichen, nur um dann, genauso urplötzlich wieder schnell weiterzufahren.
    Auch das Überholen sowie die Abstandssachen lassen sich durch die Fahrzeugbewegungen (Federn, Verhalten bei Spurwechsel und ähnliches) recht schnell aufklären.
    Die unter Punkt 2. aufgeführten Argumente gingen mir genauso auch durch den Kopf.
    Von daher möchte ich auch meine oben geäußerte Meinung insoweit ergänzen, das (schwere) Verstöße auch per Dascamvideo ohne direkte Polizeibeobachtung ausgewertet werden sollten, allerdings den Behörden zur Überprüfung die komplette Aufnahme und nicht nur ein Schnipsel mit dem Verstoß übergeben werden muß. So würden sich nämlich vorherige Provokationen um den Verstoß herbeizuführen ausschließen lassen.

    Ich bin wie ich bin

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    Gaston, Kult-Modellbauer im Miniatur Wunderland, Hamburg .

  • Ich habe Punkt 3. so beschrieben, dass besagter Rotlichtsünder erst eine Zehntelsekunde nach dem Umschalten der Ampel auf Rot überhaupt ins Bild kommt. Die Verlangsamung des Videos wäre zu einem Zeitpunkt, zu dem sich im Bild überhaupt nichts bewegt und die Ampel schon Rot zeigt:

    Dann kann ich in der Nachbearbeitung das Video im Moment des Umschaltens von Gelb auf Rot das Video um den Faktor 60 verlangsamen. Wenn nach einer Zehntelsekunde der Rotlichtsünder im Bild erscheint (eine Zehntelsekunde lang hat er Rot gesehen), sind in dem manipulierten Video, das in dem Moment schon wieder mit voller Geschwindigkeit läuft, 6 Sekunden vergangen sein.

    Bezüglich der "Videoschnipsel": Eine Vorgeschichte kann ja auch mal einige Minuten zurückliegen, oder zuvor auf dem Rastplatz stattgefunden haben. Wenn der Dashcambesitzer behauptet, zuvor nichts aufgezeichnet zu haben, wird es wieder schwierig, über Zulassung / Nichtzulassung der Aufnahme zu entscheiden.

  • Ich bin grundsätzlich kein Gegner von Dashcams und befürworte auch die Verwendung des Materials.


    Allerdings sollte das Material nur dann zulässig sein, wenn dieses unmittelbar von der Polizei als Beweismittel sichergestellt wird und damit Manipulationen ausgeschlossen werden können. "in-genie-ur" hat was die Manupilationen betrifft ja bereits deutlich beschrieben. Aufnahmen wie sie z.B. Sascha regelmäßig bekommt nachträglich zur Polizei und Anzeige zu bringen sind in meinen Augen nur dann zulässig wenn diese Aufnahmen von einem Dritten gemacht wurden. Als Beispiel:


    Man fährt an eine Kreuzung mit einer "Rechts vor Links" geregelten Vorfahrt, von Rechts kommt ein anderes Fahrzeug und man selbst wartet bis Rechts frei ist. Dieser von Rechts kommende missachtet allerdings die Vorfahrt von dem von ihm Rechts kommenden und es kommt zum Unfall. Der Verkehrsteilnehmer mit Vorfahrt fährt in die Kreuzung ein und der von links kommende fährt dem anderen in die Seite.


    In der Theorie wäre der Unfallhergang eindeutig und die Schuldfrage geklärt, in der Praxis gehts dann aber los das die Schuld hin und her geschoben wird. In dem Fahrzeug des Verursachers sitzen 4 Personen, in dem geschädigten nur eine Person. Man selbst ist auch alleine Unterwegs. Somit stünde es 4 gegen 2. Eine Dashcam von einem unbeteiligten (in diesem Fall ja ich selbst) könnte Licht ins dunkle bringen. Voraussetzung dafür ist natürlich das die Polizei das Videomaterial direkt sicherstellt um mögliche Manipulationen zu verhindern.


    Klar, missachten der Vorfahrt gibt grundsätzlich erstmal dem Missachtenden die Schuld, aber das sollte hier nur als Beispiel dienen.


    Um ein anderes Beispiel nennen zu wollen das zeigt das Dashcams durchaus einen Nutzen haben können möchte ich folgendes Video zeigen:




    Ein paar Hintergrund Informationen:


    Der Fahrer des Touren wollte seinen Sohn abholen (der Mann der rechts zu sehen ist als der Touran weiter fährt). Der Roller hat dem PKW den Mittelfinger gezeigt weil in seinen Augen der PKW an einer unübersichtlichen Stelle gehalten hat. Darauf hin hat der PKW wieder Gas gegeben (seinen Sohn dabei stehen lassen) und ja... der Rest ist im Video mehr als deutlich zu erkennen. Es gibt davon ein zweites Video in welchem der Unfall und der Hergang genauer beschrieben wird.



    Folgendes Video zeigt auch wieder einen guten Grund wieso Dashcams durchaus sinnvoll sein können:





    Datenschützer drehen natürlich direkt ab wenn sie von Dashcams hören, aber mal ganz ehrlich... Ihnen sollte dann mal was ähnliches passieren und das Videomaterial dann vor Gericht nicht zugelassen werden und der angeklagte einen Freispruch erhalten. Datenschutz schön und gut, aber eine Dashcams kann sehr sehr nützlich sein wie man in den beiden Videos wohl sehr deutlich sehen kann.


    Ich bin ganz klar für Dashcams und würde es sogar befürworten wenn (wie in andern Ländern) von den Versicherungen ein Rabatt gewährt wird wenn eine Dashcam verwendet wird. Einzige Voraussetzung wäre dafür in meinen Augen das nur Videomaterial zugelassen wird welches direkt von der Polizei sichergestellt wird, um eben Manipulationen wie im Posting vor mir beschrieben vermeiden zu können. Man darf einfach nie aus den Augen lassen das es Jahr für Jahr mehr Autos (und vor allem LKW´s*) auf der Straße gibt und wo mehr ist kann auch mehr passieren. Dashcams sind deshalb durchaus ein nützliches Werkzeug.


    * Ich möchte damit nicht unterstellen das LKW´s zu mehr Unfällen führen, um das vorneweg direkt gesagt zu haben.

  • Ich habe Punkt 3. so beschrieben, dass besagter Rotlichtsünder erst eine Zehntelsekunde nach dem Umschalten der Ampel auf Rot überhaupt ins Bild kommt. Die Verlangsamung des Videos wäre zu einem Zeitpunkt, zu dem sich im Bild überhaupt nichts bewegt und die Ampel schon Rot zeigt:

    Dann kann ich in der Nachbearbeitung das Video im Moment des Umschaltens von Gelb auf Rot das Video um den Faktor 60 verlangsamen. Wenn nach einer Zehntelsekunde der Rotlichtsünder im Bild erscheint (eine Zehntelsekunde lang hat er Rot gesehen), sind in dem manipulierten Video, das in dem Moment schon wieder mit voller Geschwindigkeit läuft, 6 Sekunden vergangen sein.

    Bezüglich der "Videoschnipsel": Eine Vorgeschichte kann ja auch mal einige Minuten zurückliegen, oder zuvor auf dem Rastplatz stattgefunden haben. Wenn der Dashcambesitzer behauptet, zuvor nichts aufgezeichnet zu haben, wird es wieder schwierig, über Zulassung / Nichtzulassung der Aufnahme zu entscheiden.


    Stimmt, sorry das hab ich falsch gelesen. Dachte der Aufzeichner fährt hinterher...

    Ich bin wie ich bin

    die einen kennen mich

    die anderen können mich....

    Gaston, Kult-Modellbauer im Miniatur Wunderland, Hamburg .

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