Wie einige vielleicht gelesen haben dürften, hat das OLG Stuttgart eine Dashcamaufnahme in zweiter Instanz für ein Bußgeldverfahren als zulässig erklärt. Im konkreten Fall ging es um einen Rotlichtverstoß, der nur deshalb geahndet werden konnte, da ein anderer Verkehrsteilnehmer diesen mittels einer Dashcam festgehalten hatte. Der schuldige Fahrer fuhr demnach über eine Ampel, die bereits länger als eine Sekunde lang rot war, und wurde in erster Instanz zu einer Geldbuße von 200 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt.
Ohne die Dashcamaufnahmen eines anderen Fahrers, die dieser ohne Anlass aufgenommen hatte, wäre es nie zu der Verurteilung gekommen.
Was haltet ihr davon? Ich finde Dashcams und deren Aufnahmen durchaus sinnvoll, vor allem wenn es darum geht, z.B. bei einem Unfall die Schuldfrage zu klären (was in DE ja nicht immer ganz einfach ist, da die Dashcamaufnahmen erst mal als Beweismittel zugelassen werden müssen). Aber bei einem Bußgeldverfahren? Klar, man hat auch nicht über rote Ampeln zu fahren, keine Frage...
Ich besitze keine Dashcam, von daher stellt sich mir die Frage auch nicht, aber würdet ihr solche Aufnahmen weitergeben? Wir reden hier jetzt einfach nur von einem Verstoß ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, da würde das wohl wieder anders aussehen.