Die Feuerwehrleute meinen nicht nur, Sonderrechte zu haben, sie haben diese auch.
Auszug aus §35 StVO "Sonderrechte":
(1) Von den Vorschriften (...) [der Straßenverkehrsordnung ist] die Feuerwehr (...) befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Heißt also, dass die Feuerwehr, wenn sie eine hoheitliche Aufgabe erfüllt, Sonderrechte in Anspruch nehmen darf. Der Beginn der hoheitlichen Aufgabenerfüllung die Feuerwehr beginnt dann, wenn sie zu einem Einsatz alarmiert wird. Es steht nicht in der StVO, dass man unbedingt mit einem Feuerwehr-Kfz fahren muss; (der Rettungsdienst ist die einzige hoheitliche "Organisation", die das Sonderrecht NUR mit Rettungsfahrzeugen in Anspruch nehmen darf). Es steht auch nicht dort, dass man ein Blaulicht oder Folgetonhorn bräuchte. Mitglieder der Feuerwehr sind als Teil der Feuerwehr also auch auf der Anfahrt zum Gerätehaus zum Nutzen der Sonderrechte berechtigt.
Da die Feuerwehr nun Sonderrechte nach §35 StVO in Anspruch nehmen darf, muss sie sich theoretisch im Straßenverkehr an KEINE Verkehrsregel halten. Also deutlich zu schnell fahren? Ja! Bei Rot über Ampeln fahren? Ja! Anderen die Vorfahrt nehmen? Ja! ABER: Den Absatz 8 darf man nicht vergessen: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung muss gebührend berücksichtigt werden. Das ist schwammig formuliert, schließt aber ein, dass ich die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer berücksichtigen muss. Also ohne Rücksicht auf Verluste durch den Ort rasen? Nein! An Ampeln einfach bei Rot fahren? Nur dann, wenn man sich zu 100% sicher sein kann, dass man niemandem in die Karre fährt bzw. dass man von allen wahrgenommen wird. Zu schnell fahren? Nur dann, wenn z.B. keine Fußgänger oder Radfahrer dadurch gefährdet würden.
Ob die jetzt hupen und Warnblinker anschalten ist dabei egal, sollte aber dazu beitragen, dass die Feuerwehrleute besser wahrgenommen werden, meines Erachtens ist das also weder schlecht noch verboten.