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letzter Beitrag von Dortmunder Borusse 09 am

Steinewerfer von Heidenheim A7

  • Dachte zwar wir hätten das Thema schon, habe aber nichts gefunden, daher neu.


    Einige können sich wahrscheinlich noch daran erinnern, im September 2016 kam es durch einen Steinewerfer zu einem schweren Unfall auf der A7 bei Giengen (Landkreis Heidenheim). Das Fahrzeug einer 4-köpfigen Familie aus Laupheim (bei Ulm) überschlug sich mehrmals. Die Eltern und ihre beiden Kinder verletzten sich dabei schwer, der Mutter mußte ein Unterschenkel amputiert werden und sie kämpft bis heute mit Lähmungserscheinungen.
    Der geworfene Stein hatte ein Gewicht von 12 ! Kilo.


    Heute nun fiel das Urteil des Landgerichts Ellwangen: Der 37jährige wurde zu 9 Jahren und 6 Monaten Haft wegen 4-fachem versuchtem Mord, einmal schwere Körperverletzung und illegalem Waffenbesitz verurteilt, ebenso wurde die sofortige Unterbringung in einem geschlossenen Psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
    Wie zu erwarten hatte die Staatsanwaltschaft eine höhere Strafe (12 Jahre, 6 Monate) gefordert. Die Verteidigung dagegen forderte die psychische Erkrankung stärker zu berücksichtigen und beantragte eine Verurteilung wegen Körperverletzung.


    Wie bei einem Gerichtsprozess üblich hatte der Angeklagte das letzte Wort was dieser Angeklagte so nutzte: "Kein Kommentar"


    Hier noch ein Link zu detaillierteren Informationen: Urteil im Steinewerfer-Prozess erwartet | Ulm | SWR Aktuell | SWR.de


    Hoffentlich hat dieses Urteil ausreichend abschreckende Wirkung damit so etwas nicht nochmal passieren muss.
    Oder was meint ihr dazu? Haltet ihr das Urteil für zu lasch, zu streng, oder genau richtig?

    Ich bin wie ich bin

    die einen kennen mich

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    Gaston, Kult-Modellbauer im Miniatur Wunderland, Hamburg .

  • Also dieser Mensch, der diesen Riesenklotz auf die A7 geworfen hat, leidet wohl an einer psychischen Störung ähnlich der Schizophrenie. Das ist definitiv etwas nicht Schönes; natürlich rechtfertigt das nicht, dass man Dinge tut, die das Leben anderer dermaßen in Gefahr bringen und dafür muss man bestraft werden, was im Rahmen der 9 Jahre 6 Monate geschehen ist. Und das Leben mit so einer psychischen Störung ist in meinen Augen etwas, womit derjenige noch länger kämpfen muss als 9 1/2 Jahre...!
    Ich fände das Urteil zu lasch, wenn das jemand getan hätte, der "klar im Kopf" ist, oder, wenn es jemand gewesen wäre, der sich freiwillig irgendwie zugedröhnt hätte und dann sowas auf die Autobahn geworfen hätte. Aber ich persönlich halte die Strafe im oben geschilderten Fall für angemessen.

  • ich könnt ja auch mal versuchen zu schreiben wie ich darüber denke, wird zwar schwer aber ich tipp mal. ;)
    das es in deutschland das grundgesetz und die anderen regeln gibt ist ja sehr gut. aaaaaaber.
    in so einem fall ist es wirklich sehr schwer eine strafe zu finden.
    ob psychisch krank oder nicht, wenn jemand so eine tat macht dann ist es doch fast wie ein terroranschlag.
    so , erschlagt mich bitte nicht hierfür, das urteil will ich auf gar keinen fall anfechten.
    wie sagt sascha in seinen videos immer am schluß. Tschüüüüüühüss.

  • Wenn ich mich recht entsinne war das mit dem Baumstamm auf der A29 bei Oldenburg und um einiges früher, weiß jetzt auch nicht mehr, ob da ein Täter/Tatverdächtiger ermittelt wurde. Kann mich aber auch täuschen.

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  • Ich sehe es eigentlich wie Kaddey. 9,5 Jahre sind meiner Meinung nach definitiv eine Ansage, wenn man bedenkt, dass ein solches Strafmaß locker mit Mord- und Totschlagsdelikten mithält (obwohl es hier "nur" zur schweren Körperverletzung gekommen ist). Selbst schwere Köperveletzung wird hier lediglich mit einer Maximalstrafe von 10 Jahren belegt. Insofern geht das Urteil, auch wenn hier auch versuchter Mord zur Geltung kommt, noch in Ordnung.


    Was mich etwas wundert ist hier der Vorwurf des illegalen Waffenbesitzes. Wurde hier ernsthaft der "Besitz" des 12-Kilo-Steins verurteilt oder wurde im Zuge der Ermittlungen etwas beim Angeklagten zu Hause gefunden?

  • Nein, der Stein ist damit nicht gemeint, man fand im Zuge der Ermittlungen ein Waffenversteck in einem Steinbruch das eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden konnte, er legte darüber, wie im übrigen auch über den Steinwurf an sich, ein Geständnis ab. Allerdings weiß ich nicht, in welcher Phase des Prozeßes das Geständnis abgelegt wurde, normal sagt man ja, je früher desto mehr Milde kann man vom Richter erwarten, von daher denke ich eher, das es hier erst erfolgte, als ohnehin schon alles ermittelt war.

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