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letzter Beitrag von Addy am

BGH lässt Dashcamaufnahmen zu

  • Aber das dauerhafte Filmen im Verkehr bleibt nach wie vor verboten. Wie dann aber die Dashcamaufnahmen entstehen sollen, die ja jetzt offiziell als Beweismittel zulässig sind, das weiß nur der lieber Gott. Ein Hoch auf den deutschen Paragraphen-Dschungel!

  • Habe gerade ein Interview mit einer Mitarbeiterin der SWR-Rechtsredaktion zu dem Thema gesehen. Die meinte, das dieses Urteil die Politik zum Handeln auffordert.

    Im Prinzip ist es ja so, das Aufnahmen durchaus auch erlaubt sind, nur DAUERHAFTE Aufnahmen sind aus Datenschutzgründen nicht erlaubt. Und genau da liegt die Krux. Wie bitteschön definiert man nun das Wörtchen "Dauerhaft". Beispiel:

    Ich habe eine Fahrt von 4 Stunden. Ist es nun dauerhaft, wenn ich 2 Stunden aufnehme, 1 Minute Pause mache und dann die restlichen 1.59 aufnehme? Oder muss die Pause länger sein? Oder darf ich nur einzelne Szenen aufnehmen?

    Da wird es wirklich mal Zeit, das die Politik das eindeutig formuliert. Das ganze dann am besten gleich EU-weit, sonst muss man sich ja bei jedem Grenzübertritt erstmal kundig machen welche Regeln im jeweiligen Land gelten.

    Als kleine Info am Rande, grundsätzlich zulässig sind Dashcams innerhalb Europas in: Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Malta, Norwegen, Schweden, Serbien und Spanien.

    Ach ja, Aufnahmen an sich sind auch jetzt schon dauerhaft erlaubt, nur müssen dann bei einer eventuellen Veröffentlichung aus Datenschutzgründen Autokennzeichen und erkennbare Personen unkenntlich gemacht werden. Ich persönlich find´s Quatsch, denn alle die in diesem Fall wegen Datenschutz schreien, sollen doch bitteschön erstmal überlegen wie gläsern sie sich mit ihrem Facebook-Account, ihrer Paybackkarte usw. usf. machen. Ob dann zufällig irgendwer mal irgendwann sieht, das ich irgendwann mal irgendwo war.... ne ne ne, das is Kleinkrämerei.

    Ich bin wie ich bin

    die einen kennen mich

    die anderen können mich....

    Gaston, Kult-Modellbauer im Miniatur Wunderland, Hamburg .

  • Vollkommen richtig. Ich hatte auch mal einen Experten gesehen, der sagte: "Am besten schalten Sie die Dashcam erst ein, kurz bevor es zum Unfall kommt". Selten so gelacht.

    Aber es stimmt, das da mal die einzelnen, sich gegenseitig wiedersprechenden Gesetze, Paragraphen und Richtlinien auf einen Nenner gebracht werden müssen, am liebsten zu Gunsten der Dashcam. Dann hätte man auch mal sowas wie Rechtssicherheit bei dem Thema. Und die Gerichte würden nicht immer täglich neue Urteile fällen müssen, die sich oft um 180 Grad voneinander unterscheiden, was jetzt erlaubt ist und was nicht.


    Und wenn wir schon dabei sind. Es macht auch keinen Sinn wenn ich eine Blitzerwarnapp besitzen, diese aber nicht benutzen darf. Ist genau das selbe Problem.



  • Heutiger Kommentar der Heute Show.



    Mit dem Dauerhaften filmen, gilt das nur, wenn das Video gespeichert wird? Wenn man Temporäre Aufnahmen macht, also so wie Sascha es immer macht, beim Knopf drücken, dass die letzten zwei Minuten gespeichert werden, sollte es dich zulässig sein. :/

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