@in-genie-ur hat sich mal die Mühe gemacht, einen Hinweis für Bilder & Videos zu schreiben.
Laut dieser Quelle ist "Framing" / "Embedding" nur dann zulässig, wenn das eingebundene Werk (Foto / Video etc.) aus einer offiziellen Quelle stammt.
Falls also derjenige, der das Bild unter dem Link abgelegt hat, kein Urheberrecht besitzt, kann auch das Einbinden per Frame schlimmstenfalls eine Abmahnung nach sich ziehen.
Gleiches gilt für die schon vielfach hier eingebundenen Videos.
Wenn beispielsweise ein Musikvideo, das auf Youtube illegal hochgeladen wurde, hier von einem Nutzer eingebunden wird, ist das Einbinden ebenso illegal.
Die sicherste Form ist m.E. immer noch die Verlinkung (ohne Einbinden).
Problematisch ist beim sogenannten Hotlinking immer, dass die Daten (im diesem Fall Foto/Video) bei jedem Aufruf von der eingebundenen Quelle abgerufen werden und dort Traffic erzeugt:
Wikipedia schrieb:
Der fremde Host versorgt die Besucher der verweisenden Seite mit und hat somit also zusätzlichen Datenverkehr. Wenn dies gegen den Willen des Besitzers des fremden Hosts geschieht, spricht man vonTraffic-Diebstahl, Traffic-Klau oder Leeching.
Im schlimmsten Fall kann der erhöhte Datenverkehr dazu führen, dass die Seite des Bäckers nicht mehr erreichbar ist.
An wen wird er sich wenden, um die damit entstandenen Kosten einzufordern?
Youtube erlaubt das Hotlinking explizit, dort kommt es "nur" darauf an, nichts illegal Hochgeladenes zu veröffentlichen (das ist schon ziemlich schwer zu kontrollieren (!).
Andere (vor allem kleine) Seitenbetreiber
mögen das nicht so gern.
Also: Warum genügt nicht ein einfacher Link?